Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/41: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) · 29 Seiten

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tungserbringenden bestehe, um damit gegebenenfalls mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnach- teile zu reduzieren. Eine Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen bei der Plattform soll an die bestehende Plattformbesteuerung für den Versandhandel anknüpfen.

Kommen Anbietende von elektronischen Dienstleistungen ihren Mehrwertsteuerpflichten nicht nach, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), besonders wenn die Anbietenden ihren Sitz im Ausland haben, bislang wenig Möglichkeiten zum Vollzug des Gesetzes. Nebst der Plattformbesteu- erung soll die ESTV künftig den Zugang zu Online-Angeboten von Anbietern oder Plattformen sper- ren lassen können (Netzsperre). Dies würde auch für den Versandhandel gelten.

Weitere Anpassungen und Prüfergebnisse

Die Vorlage enthält kleinere Anpassungen auch in den Bereichen der jährlichen Abrechnung, der Saldosteuersatzmethode, der steuerbefreiten Umsätze mit Gold, der Leistungen von Reisebüros, der Steuerausnahme bei Pflegeleistungen und der Bezugsteuer.

Der Bundesrat schlägt zudem die Aufhebung der Bestimmung vor, die es steuerpflichtigen Personen auf Antrag ermöglicht hätte, das Geschäftsjahr statt das Kalenderjahr als Steuerperiode zu wählen. Diese Bestimmung wurde bisher nicht in Kraft gesetzt, da lediglich ein sehr kleiner Teil der steuer- pflichtigen Personen betroffen wäre und deshalb andere IT-Vorhaben prioritär behandelt wurden. Zudem würde insbesondere ein Wechsel der Steuerperiode im Zusammenspiel mit anderen Wahl- möglichkeiten zahlreiche rechtliche Fragen aufwerfen, welche die Komplexität der Mehrwertsteuer zusätzlich erhöhen würde.

Schliesslich wurden auch Massnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch mittels Barzahlungen auf Stufe Gesetz geprüft, nachdem sich gezeigt hatte, dass solche auf Stufe Verordnung nicht zielfüh- rend sind. Der Bundesrat kommt vorliegend zum Schluss, dass auch auf Gesetzesstufe solche Mas- snahmen unverhältnismässig wären.

Auswirkungen

Die Neuregelung der Besteuerung von Leistungskombinationen würde bei steuerpflichtigen Perso- nen kaum zu einem administrativen Mehr- oder Minderaufwand führen. Die Plattformbesteuerung würde zu zusätzlichen administrativen Kosten bei den Plattformen führen. Gewisse Anbietende von elektronischen Dienstleistungen könnten hingegen ihre administrativen Kosten senken, da sie nicht mehr zwingend steuerpflichtig wären.

Während die Neuregelung der Besteuerung von Leistungskombinationen grob geschätzt zu Minder- einnahmen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich führt, hat die Umsetzung der Plattformbe- steuerung von elektronischen Dienstleistungen grob geschätzt Mehreinnahmen in gleicher Höhe zur Folge. Per Saldo dürfte somit weder mit wesentlichen Mehr- noch Mindereinnahmen zu rechnen sein.

Die Besteuerung von Leistungskombinationen und die Plattformbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen haben gegenläufige Auswirkungen auf die privaten Haushalte. Leistungskombina- tionen dürften durch die neue Regelung günstiger und häufiger angeboten werden. Davon dürften inländische als auch ausländische Haushalte profitieren. Die umfassendere Besteuerung der elekt- ronischen Dienstleistungen dürfte hingegen eine geringe Mehrbelastung der privaten Haushalte zur Folge haben.