Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten
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3 Grundzüge der Vorlage
Die Vorlage umfasst diejenigen Aspekte der Umsetzung der Multikanalstrategie, für die aufgrund neuer Aufgaben Verpflichtungskredite erforderlich sind und/oder die eine An- passung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) erfordern.
3.1 Die beantragte Neuregelung
Nicht alle der im Kapitel 1.2 vorgestellten Massnahmen der Multikanalstrategie zur In- formation, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung erfordern Entscheide des Par- laments. Beantragt werden folgende Neuregelungen bzw. Verpflichtungskredite:
• Eine Anpassung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) zur Neure- gelung der Aufgaben im Bereich der Sirenen.
• Eine Anpassung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) zur Strei- chung des Notfallradios.
• Ein Verpflichtungskredit für die Einführung und den Betrieb weiterentwickelter Systeme, insbesondere von Cell Broadcast, einem neuen Kernsystem und der Weiterentwicklung der Alertswiss-App und -Website sowie für ein neues Sirenen-Fernauslösungssystem, da das heutige System sein Lebensende erreicht.
• Ein Verpflichtungskredit zum Rückbau der Notfallradiosender.
3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Für die Umsetzung der Multikanalstrategie werden von 2027 bis 2035 zusätzliche Mittel in Höhe von 269,4 Millionen benötigt, welche nicht im Voranschlag 2026 und in den Finanzplänen 2027 bis 2029 eingeplant sind.