Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten
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nem Totalausfall der gesamten Sendeinfrastruktur als Mittel, um der Bevölkerung In- formationen zu übermitteln. Die Sendeleistung erlaubt es, den Empfang auch in Schutzräumen sicherzustellen (Botschaft BZG 2018, S. 544).
Wird das Notfallradio mit voller Leistung eingesetzt, können andere Radioprogramme nicht mehr empfangen werden. Lediglich in Situationen, in denen die gesamte Bevöl- kerung sich über längere Zeit ununterbrochen im Schutzraum aufhalten und dort mit Information versorgt werden muss, ist das Notfallradio das einzige Informationssystem. Ein solches Szenario ist gemäss heutigen Überlegungen nur in Zusammenhang mit einem direkten militärischen Angriff auf die Schweiz denkbar. Der Krieg in der Ukraine hat aber gezeigt, dass selbst in einem solchen Szenario die Bevölkerung jeweils nur so kurz als nötig in den Schutzräumen verharrt. In anderen Szenarien – beispielsweise bei einem Kernkraftwerksunfall – werden die Menschen aufgefordert, im bestgeschütz- ten Raum im Haus, Keller oder Schutzraum zu bleiben. Menschen, die ihre privaten Schutzräume aufsuchen (die öffentlichen Schutzanlagen werden nicht in Betrieb ge- nommen), müssen aber die Schutzraumtüren geöffnet lassen und können die Schutz- räume weiterhin verlassen, um beispielsweise das Badezimmer oder die Küche aufzu- suchen. Ein regelmässiger Mobilfunk- oder Radioempfang ist für sie also weiterhin si- chergestellt.
Voraussetzung für den Empfang des Notfallradios im geschlossenen Schutzraum wäre, dass die Bevölkerung über entsprechende (UKW-)Empfangsgeräte verfügt und die starken Sender trotz der Kriegshandlung nicht durch Angriffe mit Präzisionswaffen ausser Betrieb gesetzt würden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Voraussetzun- gen nicht erfüllt werden. In Kriegssituationen ist viel eher mit kurzzeitigen, lokalen Schutzraumaufenthalten zu rechnen, wofür rasche Alarmierungssysteme benötigt wer- den. Bereits bei der Alarmierung wird mitgeteilt, wann die Bevölkerung voraussichtlich wieder den Schutzraum verlassen kann. In der Ukraine werden für diese Situation heute mit grossem Erfolg mobilfunkbasierte Kanäle und Sirenen kombiniert. Da heute nur noch rund ¼ des Radiokonsums via UKW erfolgt und der Radiokonsum insbeson- dere bei jüngeren Bevölkerungssegmenten laufend abnimmt, ist das Wissen über UKW-Empfang in der Bevölkerung immer weniger verbreitet, was den Mehrwert des heutigen UKW-Notfallradios laufend reduziert. Hinzu kommt, dass das Notfallradio nicht sehr reaktiv ist und jeweils ca. 24 Stunden braucht, bis es in Betrieb genommen werden kann
Gemäss einem risikobasierten Ansatz ist es nicht sinnvoll, die hohen Investitionskosten für eine Umrüstung auf DAB+ aufzuwenden oder das UKW-Notfallradio nur für den Einsatzfall bei einem längerfristigen Schutzraumbezug weiter zu betreiben (bei dem aber die Sender nicht ihrerseits Ziel von Angriffen werden dürften). Der Weiterbetrieb würde nach dem Ausstieg der SRG SSR aus der UKW-Technologie jährliche Betriebs- kosten von rund 19 Millionen Franken erfordern, und eine Umrüstung auf DAB+ würde neben rund 20 Millionen Franken Betriebskosten im Jahr zusätzlich rund 70 Millionen Franken an Investitionskosten verlangen. Das steht in keinem Verhältnis zum tatsäch- lichen Nutzen.
Die Notfallradio-Infrastrukturen sind auf und in Anlagen installiert, welche der Swiss- com gehören und in die der Bund eingemietet ist. Bei Nichtweiterbetrieb des Notfallra- dios ist der Bund aufgrund der Verträge verpflichtet, die Anlagen innerhalb von zwei