Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Meldung unter Bedingungen eines Stromausfalls oder Mobilfunkausfalls verbreitet wer- den soll. Für die verbreitungspflichtigen Meldungen braucht es insbesondere abgespro- chene Prozesse; die Verbreitung an die Bevölkerung erfolgt via die Infrastrukturen der jeweiligen Sender, nicht über Systeme des BABS. Das BABS betreibt nur technische Systeme, um die Meldung vom Kernsystem zu den im jeweiligen Fall verbreitungs- pflichtigen Radiostationen zu übermitteln.

Das BABS setzt zwei verschiedene Prozesse ein, um verbreitungspflichtige Meldungen an Radiostationen zu übermitteln: Der ICARO-Prozess sendet verbreitungspflichtige Meldungen auf ausfallsicheren Kanälen an Radio SRF. Der Prozess Alertswiss NewsML sendet verbreitungspflichtige Meldungen über einen Kanal der Keystone SDA an alle beteiligten Radiostationen. Dank der Systemkonfiguration erkennen private Ra- diostationen, welche Meldungen für sie verbreitungspflichtig sind. Dieser Prozess wurde 2023 operationell. Unter den Privatradiostationen sind seit 2025 nur noch eine Minderheit konzessioniert und damit verbreitungspflichtig. Die in den Verbänden VSP (Verband Schweizer Privatradios) und RRR (Radios Régionales Romandes) organi- sierten, kommerziellen, nicht-konzessionierten Radiostationen haben sich 2025 in ei- ner Selbstverpflichtung bereit erklärt, weiterhin verbreitungspflichtige Meldungen aus- zustrahlen. Sie bleiben dafür in den Alertswiss NewsML Prozess eingebunden.

Die SRG kann ihre Verbreitungspflicht rund um die Uhr und auch unter Bedingungen eines Stromausfalls wahrnehmen; Private Radiostationen können diese nur zu Redak- tionszeiten (in der Regel nicht während der Nacht) wahrnehmen und haben keine Auf- lagen, auch unter Ausfallbedingungen ein Programm produzieren und verbreiten zu können.

Notfallradio:

Mit dem Notfallradio steht eine Infrastruktur zur Verfügung, um Radio der SRG ge- schützt zu produzieren, an Sendeanlagen zu übermitteln und mit hoher Signalstärke via UKW auszustrahlen. Der Betrieb des Notfallradios ist eine Aufgabe des BABS. Seit der Abschaltung der UKW-Sender der SRG SSR Ende 2024 und dem Entscheid des Bundesrates vom 27. November 2024 (EXE 2024.2660), diese UKW-Betriebsantennen nicht zu übernehmen, stehen zur Ausstrahlung des Notfallradios nur noch versenkbare Notfallradioantennen zur Verfügung. Die Ausstrahlung des sehr starken Notfallradiosi- gnals, das zwar bis in die Schutzräume empfangen werden kann, kann aber auch an- dere Systeme stören. Deshalb wird bei Systemtests beispielsweise der Flugverkehr in der Umgebung der Sender eingeschränkt.

Die Verwendung von UKW ist für einen stetig wachsenden Teil der Bevölkerung nicht mehr Teil ihres Alltags. Jüngere Bevölkerungssegmente hören deutlich seltener Ra- dio als Ältere, der Radiokonsum ist rückläufig. Heute erfolgen rund ¾ des Radiokon- sums über digitale Kanäle (DAB+ und Webradio), ¼ über analoge Kanäle (UKW).

Auch bei einem möglichen Parlamentsentscheid, dass Privatradios nach 2026 weiter- hin via UKW senden dürfen, wird der Anteil der Bevölkerung, der via UKW erreicht werden kann, in der Zukunft tendenziell sinken. Partnerkanäle: