Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten
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Als Partnerkanäle werden webbasierte Angebote anderer Anbieter verstanden, über die das BABS die Meldungen zur Information, Warnung und Alarmierung zusätzlich verbreitet. Seit Einführung der Multikanalstrategie im Jahr 2018 war die Einbindung von Partnerkanälen als Mittel vorgesehen, um die Reichweite über die eigenen webbasier- ten Kanäle hinaus zu erhöhen.
Umgesetzt wurde ein solches Vorhaben in Zusammenarbeit mit MeteoSchweiz: Alertswiss-Meldungen der Stufe Alarm können auch via App der MeteoSchweiz empfangen werden. Zudem besteht die Möglichkeit für Behörden, Alertswiss-Meldungen über ihre eigenen «X»-Kanäle zu verbreiten. Dafür wurde eine Schnittstelle im Kernsystem inte- griert, die eine Anbindung der eigenen «X»-Konten zulässt und automatisch ein Posting mit Link zur Meldung verfasst. Die Anbindung zusätzlicher, weit verbreiteter Apps oder Social Media Plattformen an Polyalert wurde bisher nicht weiterverfolgt. Die «X»- Schnittstelle wurde 2024 eingestellt, da sie nur von wenigen Kantonen genutzt wurde und kurzfristige Änderungen in den technischen Standards und Nutzungsbedingungen die künftige Zuverlässigkeit und den Investitionsschutz in Frage stellten. Generell ha- ben sich die Einrichtung und der Unterhalt von Schnittstellen zu Partnersystemen als ressourcenintensiv herausgestellt, da sich das BABS jeweils auf die Weiterentwick- lungszyklen der jeweiligen Partnersysteme abstimmen muss, die nicht notwendiger- weise mit den Entwicklungszyklen der eigenen Systeme synchron sind.
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Kanäle zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung stehen dem VBS (BABS) für den Zeitraum von 2027 bis 2035 nicht genügend Mittel und Ressourcen zur Verfügung. Hohe Kosten verursachen vor allem:
• das Kernsystem Polyalert, mit dem sämtliche Meldungen erstellt und verteilt werden. Das System erreicht sein Lebensende und muss bis 2035 vollständig abgelöst werden;
• das Sirenennetz, das mit einem neuen Sirenen-Fernauslösungssystem ausge stattet werden muss. Das Sirenen-Fernauslösungssystem ermöglicht es, im Er eignisfall die Sirenen aus den Einsatzzentralen der Kantonspolizei auszulösen, es bildet das Bindeglied zwischen dem Kernsystem Polyalert und den einzelnen Sirenen. Das Sirenen-Fernauslösungssystem muss ersetzt werden, da das heu tige System sein Lebensende erreicht. Zudem soll die heutige Übergangsrege- lung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Sirenen nicht verlängert werden, da die Übernahme aller Aufgaben durch den Bund nicht die erhofften Einspar- und Effizienzgewinne erzielt. Die Zuständigkeit für die stationären und mobilen Sire- nen soll deshalb wieder an die Kantone übergehen. Der Bund bleibt verantwort- lich für das Sirenen-Fernauslösungssystem inklusive dessen Ersatz;
• das Notfallradio, für dessen Einstellung vertragliche Verpflichtungen zum Rück- bau der Infrastrukturen anfallen. Es sei hier aber darauf hingewiesen, dass bei einem Weiterbetrieb sehr hohe Betriebskosten, die auch Massnahmen zum Werterhalt enthalten, resultieren würden (ca. 19 Mio. Fr. pro Jahr), für die das BABS nicht über die notwendigen Mittel verfügt.