Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten

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6 Auswirkungen

Mit der Umsetzung der Multikanalstrategie werden die Fähigkeiten der Behörden, die Bevölkerung zu informieren, zu warnen und zu alarmieren, sichergestellt und gezielt verbessert. Zudem werden die zur Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt, dass sie die bestmögliche Wirkung erbringen. Die Reichweite der eingesetzten Kanäle wird ge- genüber der heutigen Situation erhöht, v.a. weil dringliche Warnungen und Alarmierun- gen via Cell Broadcast an alle Smartphones im betroffenen Gebiet gesendet werden können. Zusätzlich wird die Erreichbarkeit von Zielgruppen, die bislang nur unzurei- chend erreicht wurden - etwa Touristinnen und Touristen oder Menschen mit Bedarf an barrierefreien Inhalten - wesentlich verbessert.

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Der Bund übergibt die Aufgaben in Zusammenhang mit mobilen und stationären Sire- nen an die Kantone. Er ist im Gegenzug für den Aufbau und Betrieb des neuen Kanals Cell Broadcast verantwortlich und regelt und beaufsichtigt die diesbezüglichen Arbeiten der Mobilnetzbetreiber. Er sorgt weiter für den Aufbau eines neuen Kernsystems und für die Sicherstellung der Sirenen-Fernauslösung. Ebenso ist er für den Rückbau des Notfallradiosystems verantwortlich. Die Kosten für die Sirenen und Cell Broadcast hal- ten sich in etwa die Waage. Sollte die Übertragung der Sirenen vom Bund auf die Kan- tone nicht vollzogen werden können, so dürfte die Umsetzung von Cell Broadcast durch den Bund aufgrund der finanziellen Belastung zumindest bis auf Weiteres nicht möglich sein.

Wie oben ausgeführt beantragt das VBS (BABS) zwei Verpflichtungskredite von insge- samt 288,7 Millionen Franken.

Die Umsetzung der Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung führt zu neu benötigten Finanzmitteln von insgesamt 269,4 Millionen Fran- ken bis in das Jahr 2035.

6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Kantone sind heute in den allermeisten Fällen für die Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung zuständig. Mit der Umsetzung der Multikanalstrategie ist ihr Zugang zu den dafür notwendigen Instrumenten sichergestellt. Die Reichweite die- ser Instrumente wurde erhöht. Insbesondere die rasche und flächendeckende Zustel- lung von kurzen Verhaltensanweisungen im Ereignisfall via Cell Broadcast erhöht die Reichweite und Geschwindigkeit von dringlichen Warnungen und Alarmierungen. Für die Alarmierungskanäle in der Zuständigkeit des Bundes fallen für die Kantone keine Kosten an.

Als Beitrag an die weiterentwickelten bzw. ergänzten Alarmierungs- und Ereignisinfor- mationssysteme, ist vorgesehen, dass sich die Kantone neu mit der Übernahme von Betrieb, Unterhalt sowie dem Ersatz der stationären und mobilen Sirenen mit insgesamt jährlich 3.9 Millionen Franken (Betrieb) und jährlich 4.7 Millionen Franken (Ersatz von