Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

1.2.2 Cell Broadcast

Das BABS erkennt einen grossen Mehrwert in der Einführung von Cell Broadcast als System zur Verbreitung von dringlichen Warnungen und Alarmierungen. Dieses Sys- tem ermöglicht die rasche Zustellung kurzer Textmeldungen an alle Smartphones in einem betroffenen Gebiet. Es ist aufgrund der hohen Smartphonedichte in der Schweiz, sowohl bei Einwohnerinnen und Einwohnern als auch bei Touristinnen und Touristen, ideal geeignet, um bei dringlichen Warnungen oder Alarmierungen sehr rasch erste knappe Verhaltensanweisungen zu übermitteln. In der Nacht könnte dies beispiels- weise auch im Verbund mit den Sirenen geschehen, die auf einen Zweitkanal zur Über- mittlung der Verhaltensanweisungen angewiesen sind. Da Cell Broadcast inzwischen ein in der EU, aber auch den USA und weiteren Ländern eingeführter Standard ist, ist seine technische Weiterentwicklung und Verbreitung gesichert. Sofern das Mobilfun- knetz zur Verfügung steht und die Bevölkerung über die Möglichkeit verfügt, die Mobil- geräte regelmässig aufzuladen, dürfte Cell Broadcast der reichweitenstärkste Kanal überhaupt sein, um rasch eine möglichst grosse Zahl von Menschen zu erreichen: Po- tentiell erhalten alle in einem der drei Schweizer Mobilfunknetze angemeldeten Smart- phones die Meldung, ohne dass auf dem eigenen Gerät zuvor eine App installiert wer- den müsste (die notwendigen Anpassungen erfolgen im Betriebssystem der Geräte im Rahmen der normalen Updates). Ausnahmen können ältere oder abweichend vom Standard konfigurierte Geräte sein. Der für Cell Broadcast erforderliche Datenverkehr wird durch ein erhöhtes Aufkommen an Mobilfunkgesprächen im Krisenfall nicht beein- flusst.

Gemäss dem Multikanalansatz würde Cell Broadcast immer im Verbund mit anderen Kanälen eingesetzt, die seine Schwächen (beschränkte Barrierefreiheit; Menschen ohne Smartphones werden nicht erreicht; funktioniert nur bei verfügbarem Mobilfun- knetz; Anfälligkeit gegen Cyberattacken) kompensieren. Auch soll seine Anwendung den dringlichsten Warnungen und Alarmierungen vorbehalten bleiben, um keinen Ab- stumpfungseffekt zu provozieren. Cell Broadcast erfordert eine Aufrüstung der drei in der Schweiz existierenden Mobilfunknetze mit hochverfügbaren Systemen. Die Aufrüs- tung und der Betrieb sind gemäss Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) von den Mobilfunkbetreibern zum Selbstkostenpreis zu erbringen. Für die Einführung per 2029 wird ab 2027 ein Verpflichtungskredit beantragt.

1.2.3 Sirenen

Das flächendeckende Netz an stationären und mobilen Sirenen soll beibehalten wer- den. Die Sirenen sind ein bewährter und hochverfügbarer Kanal, um die Bevölkerung auf eine Gefahr aufmerksam zu machen und sie beispielsweise in der Nacht zu alar- mieren.

Die Zuständigkeiten im Bereich Sirenen sind aber neu zu ordnen. Vor 2021 waren die Aufgaben zwischen Kantonen und Bund geteilt. Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz von 2021 sollten alle Aufgaben nach einer Übergangsfrist vom Bund übernommen wer- den. Es hat sich aber gezeigt, dass eine Zentralisierung nicht die gewünschten Effekte erzielen kann. Detailliertere Vorabklärungen und Marktanalysen des BABS zeigten, dass kein Generalunternehmer in der Lage sein würde, die Leistungen zu den erwar- teten Kosten anzubieten. Die bestehenden Sirenen können nur mit Know How und Zu- gang zu proprietärer Hardware durch die bestehenden Sirenenlieferanten gewartet werden. Hinzu kämen die Kosten der bisher von den Kantonen erbachten Leistungen, die künftig durch den Bund hätten erbracht werden müssen.