Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht

Die erste Frage kann in der Bevölkerungsschutzverordnung präzisiert werden, wobei auf die Erfahrungen aus den heutigen Prozessen für verbreitungspflichtige Meldungen im Radio sowie auf Erfahrungen mit Cell Broadcast in den Nachbarstaaten zurückge- griffen werden kann. Das Ziel ist, Cell Broadcast nur bei dringlichen Warnungen und Alarmierungen einzusetzen, um die Akzeptanz zu erhalten und eine Abstumpfung der Bevölkerung gegenüber Cell Broadcast Meldungen zu verhindern. Wie bei den heuti- gen verbreitungspflichtigen Radiomeldungen geht es um wenige Fälle im Jahr, die im jeweils betroffenen Gebiet verbreitet werden. Das BABS plant, die entsprechenden Be- stimmungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Naturgefahrenfachstellen des Bundes, weiteren Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und dem Bundes- amt für Kommunikation auszuarbeiten.

Die Umsetzungsfragen für die Mobilfunkanbieter werden in der FDV in Zusammenar- beit mit dem Bundesamt für Kommunikation zu regeln sein. Aufbauend auf die Umset- zung von Cell Broadcast in Deutschland und Österreich wird das Kernsystem den zu verbreitenden Inhalt und ein Verbreitungsgebiet in einem standardisierten Meldungs- format an eine Verarbeitungsinfrastruktur bei jedem Mobilfunkbetreiber übermitteln. Dieser sorgt dann für die Verbreitung auf allen Antennen des eigenen Netzes im be- troffenen Gebiet.

Für die Übertragung der Zuständigkeit und Finanzierung der Sirenen an die Kantone wird ebenfalls die Bevölkerungsschutzverordnung angepasst.

Die Einstellung des Notfallradios bedingt einen Rückbau an allen für das System ge- nutzten Standorten. Aufgrund der Verträge zwischen dem VBS und der Swisscom Broadcast muss dieser Rückbau nach Kündigung des Betriebsvertrages innert zwei Jahren erfolgen. Da es sich um geschützte Infrastrukturen an teilweise schwer zugäng- lichen Standorten handelt, müssen für den Rückbau Kosten von rund 124 Millionen Franken angenommen werden. Die Senderinfrastruktur besteht dabei aus Sendeinfra- strukturen, die aus bestehenden Immobilien ausgebaut werden müssen sowie Anten- nen und Notantennen. Letztere sind im Boden versenkt und ausfahrbar und ergeben einen entsprechend hohen Rückbauaufwand.