Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten

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Sirenen) beteiligen. Im Zeitraum 2029-35 ergibt dies insgesamt Ausgaben von 60.1 Millionen Franken. In den Jahren 2027 und 2028 werden die Aufwände für stationäre und mobile Sirenen noch durch den Bund getragen.

Die in der Schweiz im Einsatz stehenden Sirenen haben in der Regel eine Lebensdauer von rund 25 Jahren. Ein wesentlicher Teil der Sirenen wurde in den Jahren 2010-2015 installiert. Die für den Sirenenersatz antizipierten Kosten basieren auf der Annahme, dass jährlich eine gleichbleibende Anzahl Sirenen ersetzt wird. Es steht den Kantonen frei, wie und wann sie den Ersatz dieser Sirenen planen. Die Sirenen müssen nicht zwingend bei Erreichen eines bestimmten Alters ausgewechselt werden, sondern kön- nen auch erst dann ersetzt werden, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Da- durch haben die Kantone einen direkten Anreiz, ihre Mittel wirtschaftlich einzusetzen und behalten dank ihrer örtlichen Nähe eine bessere Kontrolle über die Kosten.

Die Kantone werden nach der Übertragung der Zuständigkeiten über einen wesentlich grösseren Handlungsspielraum als der Bund verfügen, um ihre Kosten für Betrieb, Un- terhalt und Ersatz der Sirenen positiv zu beeinflussen. Auch die grössere Nähe zu den Sirenenlieferanten dürfte das Kostengefüge positiv beeinflussen und Anreize zu einem wirtschaftlicheren Einsatz der Mittel setzen. Diese Effekte können im Voraus aber nur schwer beziffert werden. Zudem liegt es in der Verantwortung der Kantone, diese Vor- teile effektiv zu nutzen. Die Kantone haben bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits alle Ar- beiten und Planungen bezüglich Sirenen selber ausgeführt. Zusätzlich mussten sie die Beschaffung und den Betrieb mit dem BABS koordinieren. Neu fällt dieser Koordinati- onsaufwand mit dem BABS weg. Der administrative Aufwand für die Kantone dürfte damit in der Summe eher abnehmen.

Für urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete steigt gleichermassen die Qua- lität der Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung. Heute können abge- legene Gebiete mit verbreitungspflichtigen Radiomeldungen, der Alertswiss-App und mobilen Sirenen alarmiert werden. Letztere fahren eine vorgegebene Route ab, und sind also nicht überall sofort hörbar. Mit Cell Broadcast wird die Geschwindigkeit und Reichweite von Alarmen insbesondere in ländlichen Gebieten wesentlich erhöht. Im urbanen Raum sind es vor allem Menschen in schallgeschützten Umgebungen, die besser erreicht werden können als heute. Die Weiterentwicklung der Notfalltreffpunkte (insb. auch Zugang zu WLAN bei Netzausfall) und der Alertswiss-App (Verfügbarkeit von Notfallinformationen auf dem Gerät) sollen das Potential von Smartphones auch in Situationen ohne verfügbares Mobilfunknetz zugunsten des Bevölkerungsschutzes nutzen.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 57 BV. Dieser verpflichtet Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung zu sorgen.