Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/60: Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung · 29 Seiten
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Anpassung des BZG scheiterte in der Vernehmlassung an den unterschiedlichen Vor- stellungen von Bund und Kantonen betreffend die Höhe der Pauschale.
Aktuell stellen die Kantone Unterhalt und Betrieb der Sirenen im Rahmen einer Über- gangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 sicher. Sie erhalten dafür jährlich eine Pau- schale von 600 Franken pro Sirene (Art. 99 Abs. 1bisBZG). Bis zum Ende der Über- gangsfrist sollen die Zuständigkeiten im Bereich der Sirenen im Rahmen der Multika- nalstrategie grundsätzlich überprüft und die erforderlichen rechtlichen Grundlagen an- gepasst werden.
Alertswiss-App und -Website:
Die Alertswiss-App und -Website wurden 2018 lanciert und bildeten damit den Auftakt zur Multikanalstrategie für Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung. In- haltlich sind App und Webseite weitgehend identisch. Die App ermöglicht der Bevölke- rung, durch selber konfigurierbare Abo-Einstellungen Push-Meldungen für Informatio- nen, Warnungen und Alarmierungen am eigenen Standort oder für selbst gewählte Fa- voritenkantone zu erhalten. Die Website dient als Referenzkanal, auf den durch Sharing-Funktionen oder via Partnerkanäle und Medien verlinkt werden kann. Im Ereignisfall kann die Website flexibel angepasst werden, um situationsspezifische Informationen auf einzelnen Unterseiten darzustellen.
Dank der Lancierung der App und Website konnten mehrere (in der Regel SMS-ba- sierte) kantonale Kanäle abgelöst werden, womit ein wichtiger Schritt hin zu einem Allhazards-Grundsatz (schweizweit einheitliche, Szenario unabhängige Kanäle) realisiert werden konnte.
Die Alertswiss-App zählt heute über 2 Millionen aktive Nutzende, Tendenz weiterhin steigend. Die App nimmt zudem eine «Verstärkerfunktion» wahr, da Menschen ausser- halb eines betroffenen Gebiets eine Information erhalten und an betroffene Angehörige weitergeben können. Auch Medien konsultieren App und Website und nehmen Mel- dungen in ihre Berichterstattung auf. Es ist aber nicht realistisch, dass eine App- und Weblösung eine vollständige Abdeckung der ganzen Bevölkerung erreichen kann.
App und Website sind durchgängig viersprachig (deutsch, französisch, italienisch, eng- lisch) ausgelegt und haben bereits heute Elemente integriert, um die Inhalte möglichst barrierefrei weiterzugeben, beispielsweise mit visuellen Elementen (Piktogrammen) zur Unterstützung von Verhaltensanweisungen. App und Website sind geeignet, auch komplexe Inhalte mit Karten, Links etc. darzustellen. Insbesondere die Website kann flexibel an im Ereignis entstehende Bedürfnisse angepasst werden.
Verbreitungspflichtige Radiomeldungen:
Die verbreitungspflichtige Radiomeldung ist das älteste Format, um Informationen rasch an die Bevölkerung zu vermitteln. «Bei Sirenenalarm Radio hören» ist bei der älteren Generation fest verwurzelt. Bis zur Lancierung von Onlinekanälen war Radio das schnellste Medium, um Informationen zu transportieren. Verbreitungspflichtige Meldungen werden aber auch ohne Sirenenalarm eingesetzt, insbesondere wenn eine