Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 30 Seiten

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Umweltstandards und zusätzlicher Transporte die weltweiten Gesamtemissionen ansteigen. Das würde die Anstrengungen der Schweiz zur Emissionsminderung untergraben. Die Kommission sieht daher Handlungsbedarf im Zementsektor und hält einen Grenzausgleich für erforderlich, um der Gefahr der Verlagerung von CO2- Emissionen vorzubeugen.

Zielsetzung bei der Ausarbeitung einer Lösung im Zementsektor

Das Instrument zur Eindämmung des Carbon-Leakage-Risikos im Zementsektor soll so ausgestaltet sein, dass der in der Schweiz erzielte ökologische und volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten deutlich übersteigt. Zudem soll die Regulierung den Verwaltungs- und Vollzugsaufwand möglichst geringhalten. Die Verknüpfung des Schweizer EHS mit dem der EU darf dabei nicht gefährdet werden. Schliesslich muss die Regelung WTO-kompatibel und kohärent mit der Schweizer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik sein.

Unter dieser Zielsetzung hat sich die Kommission dafür entschieden, das Verlagerungsrisiko im Zementsektor mit einen sektorspezifischen Grenzausgleichsmechanismus einzudämmen. Sie will also einen CBAM einführen, der ausschliesslich für den Zementsektor gilt. Ein solcher Zement-CBAM soll Carbon Leakage vorbeugen und gleich lange Spiesse in Bezug auf die CO2-Bepreisung schaffen. Neu wären alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Zementwaren einer CO2-Bepreisung unterstellt. Dadurch werden Wettbewerbsnachteile gegenüber Importen aus Drittländern mit tieferen oder keinen CO₂-Preisen verhindert. Gleichzeitig werden für die Zementproduktion Rahmenbedingungen geschaffen, die dem in der EU eingeführten CBAM entsprechen und der inländischen Zementindustrie Planungs- und Investitionssicherheit bieten. Diese stabilen Rahmenbedingungen braucht es aus Sicht der Kommission auch für Investitionen in Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS), die für das Erreichen von Netto-Null-Zielen zentral sind.21 Die Zementindustrie wird gemäss Branchenaussagen solche umfangreichen Investitionen in der Schweiz nur tätigen, wenn gute Rahmenbedingungen an diesem Standort sichergestellt werden.

Handelspolitischer Kontext

Die Kommission ist sich bewusst, dass wichtige Handelspartner der Schweiz, wie die USA, China und Indien, CO2-Grenzausgleichssysteme als Handelshemmnisse betrachten und ihnen kritisch gegenüberstehen. Im Fokus der Aufmerksamkeit steht der EU-CBAM, die erste Massnahme dieser Art. Gegen die EU ist aufgrund ihres CBAM ein WTO-Streitbeilegungsverfahren im Gange. Es wird der EU vorgeworfen, der EU-CBAM verstosse gegen die Nichtdiskriminierungsvorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) und schaffe komplexe technische und administrative Hindernisse sowie Rechtsunsicherheit.

21 Bericht des Bundesrates vom 18. Mai 2022 «CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET). Wie sie schrittweise zum langfristigen Klimaziel beitragen können». Abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Klima > CO2- Entnahme und -Speicherung; 24.4256 Mo UREK-S. Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2.