Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 30 Seiten

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angerechnet. Solange im Schweizer EHS kostenlose Emissionsrechte an Zementwerke zugeteilt werden, wird die Grenzausgleichsabgabe entsprechend reduziert. Mit dem Zurückfahren der Gratiszuteilung steigt die Abgabe. Es ist mit bescheidenen Einnahmen zu rechnen, die primär die Vollzugskosten decken werden. Der CO2- Grenzausgleichsmechanismus verfolgt keine fiskalischen Ziele und soll präventiv wirken.

Die Vorlage trägt dazu bei, eine Verlagerung der Zementproduktion und ihrer Emissionen in Drittländer zu verhindern. Sie stellt sicher, dass die Schweizer Zementindustrie durch die hiesige CO2-Bepreisung keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Produzenten in Ländern mit weniger strenger Klimapolitik erleidet. Der Grenzausgleich schafft also faire Wettbewerbsbedingungen bei der CO2-Bepreisung.