Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 30 Seiten
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Kapazitäten genutzt werden können. Es sind keine zusätzlichen personellen Ressourcen notwendig.
5.2 Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden, da die Umsetzung in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
5.3 Auswirkungen auf die Unternehmen und die Gesamtwirtschaft
Gesamtwirtschaftlich sind die Effekte der Einführung eines Zement-CBAM aufgrund der Fokussierung auf den Zementsektor gering. Der Zementsektor fällt in der Schweiz relativ zur Gesamtwirtschaft nicht stark ins Gewicht (< 0.5 % des BIP), weshalb keine nennenswerten Auswirkungen auf das BIP erwartbar sind. Die 770 Beschäftigen stellen weniger als 0.15 Prozent der Gesamtbeschäftigung der Schweiz dar. Der Zement-CBAM schützt damit zwar nur einen kleinen Teil der Gesamtwirtschaft, verhindert aber potenziell eine vollständige Verlagerung der Zementproduktion ins Ausland. Damit sichert er bis zu 770 Arbeitsplätze und trägt zur Versorgungssicherheit der Bauwirtschaft bei.
Für Abnehmer zementhaltiger Produkte aus der EU und Schweiz fallen – unabhängig von der Einführung eines Zement-CBAM – infolge der Aufhebung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten im Schweizer EHS künftig höhere Kosten an, wobei davon auszugehen ist, dass die Kosten schliesslich zumindest teilweise auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden. Der Zement-CBAM verteuert die Importe von Zementwaren aus Drittstaaten. Insgesamt dürften die Bau- und die Konsumentenpreise von allen in der Schweiz in Verkehr gebrachten Zementprodukte steigen. Der grösste Teil der Preissteigerung ist auf die Aufhebung der kostenlosen Zuteilung zurückzuführen, der Rest auf die teureren Importe aus Drittstaaten.
Durch die Einführung des Zement-CBAMs werden auf dem Schweizer Markt gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen in- und ausländischen Produzenten in Bezug auf die CO2-Bepreisung geschaffen. Vor dem Hintergrund der Aufhebung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten im Schweizer EHS trägt die Vorlage folglich dazu bei, eine Verlagerung der Zementproduktion in Drittländer zu verhindern.
Die Attraktivität der Schweiz als Industriestandort ist vom Zement-CBAM marginal betroffen. Für die sechs Zementwerke erhöht sich die Planungssicherheit in Bezug auf die Entwicklung der klimapolitischen Rahmenbedingungen. Im Zementsektor wird zudem die Parallelität zu den geltenden EU-Instrumenten – und damit zu den Rahmenbedingungen des wichtigsten Handelspartners der Schweiz in diesem Bereich – gewährleistet.
Aus Interviews mit direkt betroffenen Unternehmen geht hervor, dass sie bei Einführung eines Zement-CBAM durch die Schweiz von einem geringen Vollzugsaufwand ausgehen. Viele der Unternehmen gehören internationalen Grosskonzernen an, wel-