Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 30 Seiten

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Je nach Höhe der Erlöse werden etwa 45 Millionen Franken pro Jahr bis 2030 zur Verfügung stehen. Diese befristeten Fördermöglichkeiten lösen aus Sicht der Kommission das Grundproblem im Zementsektor nicht: Für die anstehenden grossen Investitionen in die Dekarbonisierung fehlt die nötige Planungssicherheit. Die Kommission ist überzeugt, dass ein Zement-CBAM stabile Rahmenbedingungen schaffen kann.

Schliesslich erwog die Kommission wiederholt, die weiteren Entwicklungen in der EU abzuwarten. Der Bundesrat hatte sich im Juni 2023 im Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3933 entsprechend positioniert: Mit dem Postulat war der Bundesrat beauftragt worden, einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus für die Schweiz zu prüfen. Er befand, dass die Schweiz derzeit von der Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus absehen und abwarten sollte, wie sich der Vollzug des EU-CBAM und die handelsrechtlichen Reaktionen darauf entwickeln.23 Die Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrates nicht: Ihrer Auffassung ist es nötig, für den Zementsektor einen Grenzausgleichsmechanismus einzuführen, da in diesem Industriezweig das Risiko von zukünftigem Carbon Leakage hoch erscheint. Ab 2026 erhöhen sich infolge der EHS-Anpassungen schrittweise die Produktionskosten der Schweizer Zementwerke. Aus Sicht der Kommission muss der gesetzgeberische Prozess jetzt vorangetrieben werden, um rasch klare Rahmenbedingungen und damit Investitionssicherheit zu gewährleisten.

2 Entstehungsgeschichte

Ausgangspunkt des vorliegenden Vorentwurfs ist die parlamentarische Initiative 21.432 von Nationalrätin Ryser. Die Initiative mit dem Titel «Grundlagen für ein CO₂- Grenzausgleichssystem schaffen» wurde am 18. März 2021 mit folgendem Wortlaut eingereicht:

Mit einem neuen Artikel 34bis im CO2-Gesetz sollen die Grundlagen für ein Grenzausgleichssystem für CO2-intensive Produkte gelegt werden, dabei sind die entsprechenden Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Die Liste der Produkte ist durch den Gesetzgeber zu bestimmen.

In der Begründung führt die Initiantin aus, dass für Schweizer Unternehmen, die emissionsintensive Produkte herstellen, ein Wettbewerbsnachteil aufgrund unterschiedlich hoher CO2-Abgaben im Ausland entsteht. Importierte Waren aus Ländern mit tieferen oder keinen CO2-Abgaben könnten in der Schweiz zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Eine Grenzausgleichsabgabe auf CO2-intensive Güter würde, so die Initiantin, Wettbewerbsverzerrungen verhindern und gleichzeitig Anreize für eine klimafreundliche Produktion schaffen.

Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt die Motion 21.3602, die vom Bundesrat verlangt, auf eine Beteilung der Schweiz am EU-CBAM hinzuwirken.24 Der Nationalrat hat die Motion im September 2021 angenommen, entgegen dem Ablehnungsantrag des

23 Bundesrat (2023): Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz. Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3933.

24 21.3602 Mo WAK-N. Schweizer Beteiligung am Grenzausgleichssystem der EU.