Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 30 Seiten
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Bericht
1 Ausgangslage
Steigende CO2-Preise als Teil klimapolitischer Massnahmen führen in emissionsintensiven Branchen zu höheren Herstellungskosten. Dadurch wächst das Risiko, dass Produktionsprozesse in Länder mit tieferer oder ohne CO2-Bepreisung verlagert werden. Entsprechend verschieben sich auch die mit der Produktion verbundenen Treibhausgasemissionen ins Ausland. Diese Emissionsverlagerung wird als «Carbon Leakage» bezeichnet.
Die Schweiz hat in ihrer Klimapolitik das Carbon-Leakage-Risiko bisher dadurch begrenzt, dass im Emissionshandelssystem (EHS) die CO2-Kosten für verlagerungsgefährdete Sektoren tief gehalten wurden. Das Schweizer EHS besteht seit 2013 und umfasst derzeit 93 Produktionsstandorte von mehr als 50 Unternehmen sowie die Betreiber von Luftfahrzeugen, die für jede ausgestossene Tonne CO2 ein Emissionsrecht abgeben müssen.1 Diese Emissionsrechte erhalten die Unternehmen entweder durch kostenlose Zuteilung oder im Rahmen von Versteigerungen. Zusätzlich können die Emissionsrechte gehandelt werden. Die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionsrechte wird jährlich verringert, was einen finanziellen Anreiz schafft, Emissionen zu reduzieren. Um Carbon Leakage aufgrund des EHS zu vermeiden, erhalten die Unternehmen einen Teil der Emissionsrechte kostenlos. Je höher das Verlagerungsrisiko, desto mehr Emissionsrechte werden kostenlos zugeteilt.
Bislang haben die kostenlosen Zuteilungen ihren Zweck gut erfüllt: Carbon Leakage im grösseren Umfang konnte damit verhindert werden. Die Grundidee des EHS ist jedoch, längerfristig alle Emissionsrechte zu versteigern und damit die Anreize zur Umsetzung zusätzlicher emissionsmindernder Massnahmen zu erhöhen. Die schweizerische Klimapolitik ist auf ein wirksames EHS angewiesen, um ihre Ziele zu erreichen: Bis 2030 will die Schweiz ihren Treibhausgasausstoss gegenüber 1990 halbieren, bis 2050 strebt sie Netto-Null Treibhausgasemissionen an.2
1.1 Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems
Das EHS der Schweiz ist seit 2020 mit demjenigen der Europäischen Union (EU) verknüpft. Grundlage ist ein bilaterales Abkommen3 nach dem Äquivalenzprinzip: Die Vorschriften für Anlagenbetreiber müssen in beiden Systemen so gestaltet sein, dass sie ökologisch gleichwertig sind. Werden in einem der beiden Systeme
1Zum EHS: INFRAS (2025): Evaluation des Schweizer Emissionshandelssystem (EHS).
Teil A: Evaluationsbericht.
2Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71); Bundes-
gesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG, SR 814.310); Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die Genehmigung des Klimaübereinkommens von Paris (AS 2017 5733).