Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 30 Seiten

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Bundesrates. Die Motion ist in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hängig.

Die parlamentarische Initiative Ryser wurde am 25. April 2022 von der UREK-N vorgeprüft. Die Kommission erkannte gesetzgeberischen Handlungsbedarf und erachtete den Weg über eine parlamentarische Initiative als zweckmässig. Darum beschloss sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben – bei einem Stimmverhältnis von 13 zu 11. Am 21. März 2023 stimmte die UREK-S diesem Entscheid mit 8 zu 4 Stimmen zu.

Nach der Zustimmung der UREK-S überprüfte die nationalrätliche Kommission die Ausgangslage und berücksichtigte dabei insbesondere den am 16. Juni 2023 publizierten Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3933.25 In Kenntnis des Berichts und der bundesrätlichen Haltung entschied die Kommission, umfangreiche Anhörungen durchzuführen. Sie hörte Wirtschafts- und Industrieverbände sowie einen Umweltverband an, um die unterschiedlichen Positionen zur Einführung eines solchen Instruments in Erfahrung zu bringen. Sie liess sich zudem die Ergebnisse der Grundlagenstudien zu den Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz präsentieren.

In ihren Beratungen kam die Kommission zum Schluss, dass eine spezifische Regelung für den Zementsektor nötig ist. Am 19. Februar 2024 erteilte die Kommission den Auftrag, gemäss ihren Kriterien ein Arbeitspapier mit den Grundzügen einer gesetzlichen Regelung zu verfassen. Am 28. Januar 2025 entschied die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, einen entsprechenden Erlassvorentwurf auszuarbeiten. Um für diese Arbeiten die benötigte Zeit zur Verfügung zu stellen, verlängerte der Nationalrat am 21. März 2025 auf Antrag der Kommission die Frist zur Ausarbeitung des Erlassentwurfs um zwei Jahre.

Am 20. Oktober 2025 beriet die Kommission den Vorentwurf. Sie trat mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung auf den Vorentwurf ein und nahm ihn mit 15 zu 7 Stimmen in der provisorischen Gesamtabstimmung an. Gleichzeitig verabschiedete die Kommission den Vorentwurf und den erläuternden Bericht in die Vernehmlassung.

Eine Minderheit beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie lehnt die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs ab und möchte damit die Schaffung eines neuen Handelshemmnisses verhindern. Aus ihrer Sicht würde ein CO2-Grenzausgleich ein negatives Signal aussenden und könnte die aussenwirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz beeinträchtigen. Trotz der Beschränkung auf einen Sektor sei damit zu rechnen, dass der vorgesehene Eingriff an der Grenze auf die gesamten Handelsbeziehungen ausstrahle. Die protektionistische Massnahme könnte bestehende Handelspartner brüskieren und den Abschluss neuer Freihandelsabkommen erschweren. Gerade im Kontext der derzeit ungünstigen Entwicklungen in der internationalen Zollpolitik würde die Verabschiedung eines CBAM-Gesetzes den Verhandlungsspielraum der Schweiz beschneiden. Darüber hinaus sei die WTO-Konformität des geplanten CO2- Grenzausgleichs für Zement nicht gesichert, was die handelspolitischen Risiken der Vorlage zusätzlich erhöhe. Schliesslich kritisierte die Minderheit, mit der Einführung

25 Bundesrat (2023): Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz. Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3933.