Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 30 Seiten

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Abs. 3: Dieser Absatz ist eine Konkurrenzbestimmung und ermöglicht in Abweichung zur Regelung des Strafgesetzbuches eine Addition der Strafen, wenn der Täter durch eine Handlung mehrere Widerhandlungen begangen hat.

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 17 Vollzug

Abs. 1: Der Vollzug dieses Gesetzes ist Bundessache.

Abs. 3: Enthält eine übliche Delegationsnorm für den Beizug Dritter. Beispielsweise können bei gewissen Aufsichts- oder Kontrollaufgaben öffentlich-rechtliche Körperschaften oder auch nichtstaatliche Dritte beigezogen werden.

Art. 18 Referendum und Inkrafttreten

Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dabei ist auf eine zeitliche Koordination mit dem Inkrafttreten der neuen Zollgesetzgebung zu achten.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage durchgeführte Regulierungsfolgenabschätzung35 hat anhand verschiedener Szenarien Schätzungen der möglichen Einnahmen aus dem Zement-CBAM vorgenommen. Die Einnahmen hängen von zahlreichen Faktoren ab und sind dementsprechend schwer zu prognostizieren. Sie fliessen in den Bundeshaushalt.

Nimmt man die heutigen Importe von Zementwaren aus Drittstaaten als Grundlage, so ergeben sich – je nach Höhe des EHS-Preises – mittel- bis längerfristige Einnahmen von rund 10 000 und 50 000 Franken pro Jahr. Falls diese Importe im Zeitverlauf ansteigen, wären auch Einnahmen im sechsstelligen Frankenbereich möglich. Höhere Werte scheinen aus heutiger Sicht unrealistisch.

Diesen Einnahmen stehen Kosten für den Vollzug durch die Verwaltung gegenüber. Schätzungen für den Aufbau der entsprechenden Informations- und Dokumentationssysteme belaufen sich auf einen Initialaufwand von 50 000 bis 100 000 Franken, plus jährliche Betriebskosten von 10 000 bis 20 000 Franken. Der finanzielle Aufwand im Zusammenhang mit dem Vollzug kann – abhängig von den Einnahmen und dem effektiven Vollzugsaufwand – einen zusätzlichen Finanzierungsaufwand nach sich ziehen.

Der personelle und administrative Aufwand für den Bund ist sowohl in der Einführungs- als auch in der Vollzugsphase gering, da teilweise bestehende Strukturen und

35 Ecoplan (2025): CO2-Grenzausgleichssystem für Zement. Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) im Auftrag des BAFU.