Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 32 Seiten
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Anhang A1 Kriterien für die Beurteilung von lästigen Einwirkungen
Die Beurteilung von lästigen Einwirkungen auf die Schutzgüter muss gemäss den Vorgaben der AltlV erfolgen. Das heisst, es muss sich um einen belasteten Standort im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 handeln, der im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist (Art. 5 AltlV).
Im Unterschied zu den schädlichen Einwirkungen, die hinsichtlich der Überschreitung der Konzentrationswerte nach den Anhängen 1–3 AltlV bewertet werden können, ist die Beurteilung von lästigen Einwirkungen subjektiver, da sie auf dem Ausmass der Störungen im Wohlbefinden von Menschen fusst.
Wie bei schädlichen Einwirkungen sind auch bei lästigen Einwirkungen die Schritte des in der AltlV festgelegten Verfahrens zu befolgen:
1. Beurteilung der lästigen Einwirkungen und der Sanierungsbedürftigkeit (auf Grundlage der Voruntersuchung)
2. Beurteilung der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung (Detailuntersuchung) und Ausarbeitung eines Sanierungsprojekts
3. Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Massnahmen
Für die Beurteilung im Rahmen der Voruntersuchung wird ein auf Matrizen basierendes Modell empfohlen. Damit soll festgestellt werden, ob ein belasteter Standort zu lästigen Einwirkungen führen kann und aufgrund dieser Einwirkungen sanierungsbedürftig ist. Die zuständige Behörde verfügt über einen gewissen Ermessensspielraum, insbesondere bei der Beurteilung der Störungen im Wohlbefinden von Menschen und der Sanierungsbedürftigkeit sowie bei der Auswahl der entsprechenden Massnahmen. Das Matrizenmodell ist an das Konzept angelehnt, das für den Umgang mit Standorten entwickelt wurde, die mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet sind.4
Das empfohlene Modell umfasst drei Schritte:
a. Ermittlung der Art der am Standort vorhandenen Abfälle und des Anteils dieser Abfälle am gesamten Material
b. Einschätzung des Ausmasses der Einwirkungen
c. Beurteilung der Störungen im Wohlbefinden von Menschen
4 BAFU (Hrsg.) 2018: Umgang mit CKW-Standorten. Ein Modul der Vollzugshilfe «Allgemeine Altlastenbearbeitung». Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1833: 48 S.