Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 32 Seiten

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A1.3.1 Betroffene Personen (direkt oder indirekt) Das Kriterium «betroffene Personen» erfasst diejenigen Personen, die direkt oder indirekt von einem belasteten Standort und dessen Auswirkungen betroffen sein können.

Der Begriff «Personen» bedeutet hier mehrere Personen aus verschiedenen sozialen Gruppen, deren Wohlbefinden erheblich gestört ist. Eine betroffene Person allein reicht nicht aus, um die von einem belasteten Standort ausgehenden lästigen Einwirkungen zu beurteilen. Ausschlaggebend ist also, dass eine gewisse Anzahl Personen erhebliche Störungen in ihrem Wohlbefinden erfährt.

Als direkt von einem belasteten Standort betroffene Personen gelten Personen, die sich an diesem Standort oder in seiner Umgebung aufhalten. Die Zahl der betroffenen Personen ist schwierig abzuschätzen. Es sollte dabei sowohl die absolute Anzahl als auch der relative Anteil der betroffenen Personen berücksichtigt werden, damit eine unverhältnismässige Bewertung vermieden werden kann. Ein Beispiel: Sind bei einer Gruppe von 50 Personen 10 Personen (absolute Zahl) von lästigen Einwirkungen betroffen, entspricht dies einem grossen Anteil (relative Zahl: 20 %). In einer Gruppe von 1000 Personen machen diese 10 Personen hingegen lediglich einen kleinen Anteil aus (relative Zahl: 1 %).

Direkt Neben der Zahl der betroffenen Personen können auch die folgenden betroffene anderen Parameter herangezogen werden, insbesondere wenn die Zahl Personen (absolut oder relativ) nicht geschätzt werden kann:

- Ist der Standort öffentlich zugänglich?

- Liegt der Standort in einem Siedlungsgebiet, einem ländlichen Gebiet oder einem Waldgebiet?

- Befindet sich der Standort in der Nähe eines regelmässig frequentierten Weges oder Pfades?

Die Zahl der von einer lästigen Einwirkung betroffenen Personen kann von Tag zu Tag oder von Jahreszeit zu Jahreszeit stark variieren (sie kann sich z. B. mehrmals pro Woche oder mehrmals pro Monat ändern). Dennoch kann das Kriterium zu einem bestimmten Zeitpunkt als erfüllt angesehen werden.

Ist ein belasteter Standort zwar sichtbar, befindet sich jedoch in einem Gebiet mit sehr geringer Frequentierung oder in einer wenig oder nicht Indirekt zugänglichen Region, ist zu prüfen, ob Personen gegenwärtig oder in betroffene Zukunft indirekt vom Standort betroffen sein könnten. Dies kann zum Personen Beispiel vorkommen, wenn Abfälle aufgrund von Erosionsprozessen oder Hochwasser in Bewegung geraten und in ein stark frequentiertes Gebiet transportiert werden.

Zusammenfassend gilt das Kriterium «betroffene Personen» als erfüllt, wenn sich Menschen gelegentlich oder regelmässig an einem belasteten Standort oder in dessen Nähe aufhalten oder wenn sie indirekt von diesem Standort betroffen sind.

In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, eine Meinungsumfrage durchzuführen, um festzustellen, inwieweit sich die Bevölkerung direkt oder indirekt von einem belasteten Standort betroffen fühlt und wie sie diesen wahrnimmt. Solche Umfragen