Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 32 Seiten

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sollten ausschliesslich zum Einsatz kommen, wenn sich sonst nur schwer oder unmöglich feststellen lässt, ob die Sanierung eines belasteten Standorts, der zu keinen schädlichen Einwirkungen führt, aufgrund von lästigen Einwirkungen nötig ist.

A1.3.2 Art der Aktivitäten am belasteten Standort und Nutzungshäufigkeit des Schutzguts/der Schutzgüter

Die Nutzungshäufigkeit des Schutzguts/der Schutzgüter hängt von den am Standort stattfindenden Aktivitäten ab. Dieses Kriterium kann erfüllt sein, wenn am belasteten Standort oder in dessen Umgebung gelegentlich oder regelmässig Freizeitaktivitäten (u. a. Baden, Spazieren, Wandern, Fischen, Schifffahrt/Vergnügungsschifffahrt, Kajakfahren, andere Sportarten, Nutzung von Sportplätzen auf Deponien, Jagen, Pilzesammeln) oder Bildungsaktivitäten (z. B. Naturerkundung oder Gruppenspiele im Wald) stattfinden, bei denen ein Schutzgut genutzt wird.

A1.3.3 Auswirkungen auf den Zustand des Schutzguts/der Schutzgüter (konkrete Gefahr für das Schutzgut/die Schutzgüter)

Mit diesem Kriterium kann abgeschätzt werden, wie das Vorhandensein von Abfällen sich auf das Schutzgut auswirkt und ob dadurch lästige Einwirkungen entstehen können. Es soll also Aufschluss darüber geben, ob die konkrete Gefahr lästiger Einwirkungen besteht.

Bei einem belasteten Standort in der Nähe von oder in einem Oberflächengewässer muss beispielsweise geprüft werden, ob und in welcher Menge die Abfälle bereits in das Gewässer gelangt sind. Wenn Abfälle ins Gewässer gelangt sind, ist Folgendes abzuklären: Behindern sie den Wasserabfluss? Verursachen sie durch Eluat oder Schwebstoffe vom belasteten Standort eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Farbe oder eine Trübung?

Auswirkungen Es sind keine Abfälle in das Schutzgut gelangt und dies ist auch nicht auf das zu erwarten. Schutzgut: keine • Schutzgut Boden: Eine geringe Menge an Abfällen könnte in das Auswirkungen Schutzgut gelangen oder ist bereits in das Schutzgut gelangt auf das (Bagatellen). Schutzgut: schwach • Schutzgut oberirdisches Gewässer: lediglich Bagatellen. • Schutzgut Boden: Eine grosse Menge an Abfällen könnte in das Schutzgut gelangen oder ist bereits in das Schutzgut gelangt. • Schutzgut oberirdisches Gewässer: Abfälle könnten in oberirdische Gewässer gelangen oder sind bereits in diese Gewässer gelangt; Auswirkungen oder eine geringere Menge an Abfällen gelangt regelmässig in das auf das Schutzgut (Freisetzung). Dies kann bspw. in folgenden Fällen Schutzgut: hoch zutreffen: - Erosion einer Deponie durch einen Murgang infolge starker Regenfälle; Abfälle werden mitgerissen - Erosion einer Deponie bei Hochwasser (bis zu HQ100)