Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Mineralwässer mit Fluoridgehalten über 1.5 mg/l, trotz Warnhinweis, in der Schweiz nicht mehr verkehrsfähig wären (eine Zulassung via Allgemeinverfügung gestützt auf das THG wäre nicht möglich, da der Gesundheitsschutz bei einer Überschreitung des Grenzwerts von 1.5 mg/l nach Schweizer Auslegung nicht gewährleistet ist).
Standeskanzlei des Liste 4 Einführung eines Grenzwertes für Uran in Trinkwasser sowie die Der neue Grenzwert für Arsen im Trinkwasser ist zu überdenken. Es ist dabei auch Kantons Graubünden Herabsetzung des geltenden Grenzwertes für Arsen von 0.05 mg/l zu überprüfen, inwieweit die Senkung des Arsengrenzwertes für Trinkwasser bei auf 0.01 mg/l im Trinkwasser. Trinkwasserverantwortliche (in der den schweizerischen Gegebenheiten (Expositionswege, Lebens- und Ernährungs-Regel die Gemeinden), die arsenhaltige Quellen besitzen und gewohnheiten etc.) gerechtfertigt und aus toxikologischer Sicht zwingend ist. bereits grosse Anstrengungen unternommen haben, um den zur Zeit gültigen Grenzwert von 0.05 mg/l einzuhalten, stellt diese Verschärfung des Grenzwertes für Arsen vor grosse Probleme. Es wird nicht mehr überall möglich sein, durch Entfernen arsenhaltiger Quellen vom Trinkwassernetz, oder durch Zumischen von Trinkwasser, das nicht arsenhaltig ist, den vorgesehenen Grenzwert von 0.01 mg/l einzuhalten. Es werden erhebliche finanzielle Investitionen (Aufbereitungsverfahren) notwendig sein, um den geforderten Grenzwert einzuhalten. Das BAG ging bislang davon aus, dass mit einem Grenzwert von 0.05 mg/l ein ausreichender Gesundheitsschutz für die Konsumenten besteht. Eine Studie aus dem Jahre 2005 betreffend den Arsengehalt im Walliser Trinkwasser bestätigt dies (Brüschweiler, B. J. et al. (2005): Occurence of arsenic in drinking water oft the canton of Valais – Part II: Epidemiological comparison between arsenic concentrations and cancer incidence rates. Mitt.Lebensm. Hyg. 96: 106–117 ). Von der Herabsetzung des Grenzwertes des Arsens in Graubünden sind zur Zeit einige Gemeinden betroffen. Es ist abzuwägen, ob das Kosten/Nutzen Verhältnis in diesem Fall stimmt.
In die Erwägungen einzubeziehen ist zudem: Bei einem lokal konsumierten Produkt wie Leitungswasser besteht kein unmittelbarer Druck, Höchstwerte an ausländische Anforderungen anzupassen. Die Senkung des Arsen-Grenzwertes für Trinkwasser sollte vielmehr nur dann vorgenommen werden, wenn sie aus toxikologischen Gründen zwingend erscheint.
Leider sind die wissenschaftlichen Grundlagen für die Postulierung eines neuen Arsen-Grenzwertes immer noch unbefriedigend. Sowohl die Auftrags-Analyse des BfR 20051) als auch die EFSA Studie 20092) kommen zum Schluss, dass hinsichtlich Arsen (in all seinen Formen) in Lebensmitteln, hinsichtlich Verzehrsmengen und hinsichtlich Vorgehensweise zur toxikologischen Ableitung von Arsen-Höchstwerten keine ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen vorliegen. Auch wenn ein Minimierungsgebot für anorganisches Arsen gilt, so fehlt doch letztlich eine überzeugende toxikologischeBewertung und Begründung des neuen Grenzwertes angesichts der wenig konsistenten international verfügbaren Studien und der fehlenden spezifischen Daten für die Bevölkerung der