Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Kategorien 6.2.2, 12.3, 12.5 und 12.6 und 14.1. "12.5 Suppen und Brühen (Bouillons)"
12.6 Sossen
Es ist unklar, was alles darunter fällt: Sojasauce, (Salat)- Mayonnaise, Salatsauce etc.? Eine entsprechende Ergänzung ist nötig.
"12.6 Saucen (wie …)"
14.1 Nichtalkoholische Getränke
Die Ergänzung diverser Getränke-Sachbe-zeichnungen in der richtigen Kategorie ist zur Ver-mei¬dung von Interpretationsschwierigkeiten nötig: U.a. Fruchtsaftkonzentrat, Sirup, Tafelgetränk, Limonade, Tafel¬wasser, Instant- und Fertig¬getränke (weitere Ausführungen dazu siehe unten).
14.1.1 Wasser, einschliesslich natürlichen Mineralwassers und Quellwasser
sowie jedes in Flaschen abgefüllte oder anderweitig abgepacktes Wasser 14.1.1 Wasser
Unter der Spalte "Einschränkungen/Ausnahmen" steht "nur hergestelltes Tafel- Es wäre sinnvoll, den Titel mit Trinkwasser, künstlichem wasser". Was versteht man darunter? Aufgrund des Schweizer Rechts müsste Mineralwasser und kohlensaurem Wasser zu ergänzen. dies "künstliches Mineralwasser" heissen. Im Schweizer Recht handelt es sich Der Widerspruch hinsichtlich "Tafelwasser" ist zu behebeim Begriff "Tafelwasser" um eine Limonade, bei welchem anstelle des Trink- ben. Unter Bemerkungen ist der Begriff "Tafel-wasser" wassers ein natürliches Mineralwasser verwendet wird (Art. 20 Verordnung über durch "künstliches Mineralwasser" zu ersetzen.
alkoholfreie Getränke). Eine Limonade kann an dieser Stelle nach unserer Sicht Es sollte zudem klarer hervorgehen, dass die Zu-
nicht gemeint sein. Der Widerspruch ist zu beheben. satzstoffe E 343 sowie E 450 - E 452 nur bei künst-
lichem Mineralwasser verwendet werden dürfen.
14.1.3 Fruchtnektare, Gemüsenektare und gleichartige Produkte 14.1.3 Fruchtnektare, Gemüsenektare und gleichartige Es ist nicht klar, was mit "gleichartige Produkte" gemeint ist. Der Begriff sollte Produkte
deshalb präzisiert oder weggelassen werden. Beim Begriff "gleichartige Produkte" genau angeben, um Unklar ist zudem die Angabe "nur Obstsirupe nach schwedischer bzw. finnischer was für Getränke es sich handelt oder den Begriff weg-Tradition". Sirup und Fruchtsirup nach Schweizer Recht können u.a. aufgrund lassen.
der zulässigen Farbstoffe dieser Kategorie nicht zugeordnet werden. Deshalb ist Die Angabe "nur Obstsirupe nach schwedischer bzw. die Angabe zu Obstsirup nach schwedischer bzw. finnischer Tradition verwir- finnischer Tradition" weglassen.
rend und sollte weggelassen wer¬den.
Nicht mehr geregelte Lebensmittelgruppen Nicht mehr geregelte Lebensmittelgruppen
Unter Ziffer 18 werden die verarbeiteten Lebensmittel erfasst, die sonst in keine Sämtliche bisher in der Schweiz geregelte Lebensmittel-Kategorie von 1 bis 17 fallen. Nicht alle Lebensmittelgruppen, die bisher in der gruppen müssen in der Anwendungs-liste (Anhang 3) Schweiz geregelt waren und die in keiner Lebensmittelkategorie von 1 bis 17 erfasst werden. Die Liste ist entsprechend zu ergänzen. zugeordnet werden können, passen in die Kategorie 18. Nachfolgende Beispiele sind nicht abschliessend.
Es müssen nach wie vor sämtliche bisher in der Schweiz geregelten Lebensmit-
telgruppen in der Anwendungsliste (Anhang 3) erfasst werden. Die Liste ist Ergänzung von Kategorie 13 wie:
entsprechend zu ergänzen. Einer Ergänzung der Liste tangiert die EU-
Vorschriften nicht und ist deshalb möglich. "13. Lebensmittel für eine besondere Ernährung (Spezi-Die nachfolgenden Beispiele sind nicht abschliessend. allebensmittel)
13.4 Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind (glutenfreie Lebensmittel)… Ergänzungsnahrung und malzextrakthaltige Nahrungsmittel (aktuelle ZuV An- 13.5 Nahrungsmittel für Personen mit erhöhtem Energie-