Rapport sur les résultats

Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages

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Folgen eines Schleimhaut-, Haut- und Haarkontaktes zu tun (z.B. cadmiumhaltige Gegenstände: Die Anforderungen gründen auf umweltrechtlichen Überlegungen). Die Verordnung wird damit immer mehr zum Sammelsurium unterschiedlicher Sicherheitsaspekte.

Der Vollzug von verhältnismässigen Massnahmen bei Nicht-Konformität wird deshalb immer komplizierter. Diesem Problem ist bei der Ausgestaltung der Verordnung mehr Beachtung zu schenken.

Staatskanzlei des Generelle Es ist zu begrüssen, dass eine spezifische Regulierung für Blei in Kantons Bern Bemerkungen Schmuck eingeführt wird.

Die Konkretisierung der Anforderungen wird in der Humankontaktverordnung sehr oft durch den Verweis auf technische Normen ausgegliedert.

Diese im Gesetz aufzulisten verhindert den Einsatz von alternativen Prüfmethoden.

Technische Normen als Standardverfahren zu bestimmen funktioniert auch dann, wenn die Normen nicht spezifisch in einer Verordnung referenziert werden. In einer weiteren Revision der Humankontaktverordnung wäre darum eine Reduzierung der darin aufgeführten technischen Normen anzustreben.

Verband der Kan- Generelle Die Konkretisierung der in den Artikeln der Verordnung über Gegenstonschemiker der Bemerkungen tände für den Humankontakt (HKV) festgelegten Anforderungen wird Schweiz (VKCS) teilweise durch die Auflistung von technischen Normen in den Anhängen

durchgeführt. Die Art der Auflistung verhindert den Einsatz von alternativen Prüfmethoden. Der Verweis auf die Normen muss so gestaltet werden, dass die Verwendung von alternativen Prüfmethoden möglich bleibt.

(Bemerkung: Anerkannte technische Normen müssen bei der Beurteilung eines Sachverhalts auch ohne konkrete Nennung in den Verordnungen von den Vollzugsorganen herangezogen werden. Dort wo also eine Anforderung, zum Beispiel ein Grenzwert, in einem Artikel bereits festgelegt ist, kann prinzipiell auf die Auflistung von Normen verzichtet werden.)

Art. 1 Bst. a listet die Gebrauchsgegenstände für den Schleimhaut-,

Haut- und Haarkontakt auf. Nicht alle in der HKV aufgeführten Anforderungen für diese Gebrauchsgegenstände haben aber direkt etwas mit Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt zu tun (z.B. cadmiumhaltige Gegenstände: Die Anforderungen gründen auf umweltrechtlichen Überlegungen). Die HKV wird immer mehr zum Auffangbecken von unterschiedlichen Sicherheits-aspekten. Für die Vollzugsorgane wird damit das Durchsetzen von verhältnismässigen Massnahmen bei Nicht-Konformität immer komplizierter. Diesem Problem ist bei der Ausgestaltung der HKV mehr Beachtung zu schenken.

Chancellerie d’Etat Generelle Nous regrettons qu'aucune valeur limite n'ait été fixée pour le Chrome VI