6.14.2 Behandlung als Entgelt für eine Leistung

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6.14.2 · Deutsch

Die Qualifikation, ob der Beitrag in erster Linie bezahlt wird, um eine Leistung in eigenem Interesse zu erlangen, ist in vielen Fällen schwierig vorzunehmen. Die ESTV akzeptiert, dass die steuerpflichtige Person die Aktivmitgliederbeiträge als Entgelt für eine Leistung behandelt, auch wenn kein Leistungsverhältnis vorliegt. In diesem Fall liegt eine unternehmerische Tätigkeit des Vereins vor und dieser kann die Aktivmitgliederbeiträge freiwillig versteuern (Option).

Für diese Vorgehensweise bedarf es keiner speziellen Bewilligung durch die ESTV. Die freiwillige Versteuerung (Option) ist möglich durch Deklaration in der Abrechnung (Ziff. 200 und 205) oder durch offenen Ausweis der Steuer (Art. 22 Abs. 1 MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Informationen zum Thema Deklaration können der MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung und zur freiwilligen Versteuerung (Option) der Ziffer 7 entnommen werden.

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 26.05.2026; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).