6.14.4 Steuerliche Folgen im Falle eines Nicht-Entgelts

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6.14.4 · Deutsch

Liegt kein Leistungsverhältnis vor und behandelt die steuerpflichtige Person die Aktivmitgliederbeiträge nicht als Entgelt für eine Leistung gemäss Ziffer 6.14.2, gelten Aktivmitgliederbeiträge mangels Leistung nicht als Entgelt (Art. 18 Abs. 2 MWSTG).

Aktivmitgliederbeiträge ohne Gegenleistung fallen nicht unter Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben a–c MWSTG und führen deshalb nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs (Art. 33 Abs. 2 MWSTG). Handelt es sich bei den Aktivmitgliedern aber um Gemeinwesen, ist zu prüfen, ob die Aktivmitgliederbeiträge Subventionen darstellen, die beim Empfänger zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs führen können.

Erzielt der Verein auch sonst keine Einnahmen aus Leistungen, liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor. In solchen Fällen ist keine Steuerpflicht gegeben und auch der Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht ist nicht möglich.

[Abbildung: im Original]

Informationen zur Steuerpflicht können der MWST-Info Steuerpflicht entnommen werden.

Handelt es sich bei den Aktivmitgliederbeiträgen um Nicht-Entgelte, kann dies bei steuerpflichtigen Personen (aufgrund anderer Tätigkeiten) dazu führen, dass ein nicht-unternehmerischer Bereich vorliegt.

[Abbildung: im Original]

Informationen zum Vorsteuerabzug können der MWST-Info Vorsteuerabzug entnommen werden.

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 26.05.2026; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).