6.14.3 Steuerliche Folgen der Steuerausnahme

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6.14.3 · Deutsch

Liegt eine von der Steuer ausgenommene Leistung vor, berechtigen hierfür bezogene Leistungen nicht zum Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Vorbehalten bleibt die Bestimmung von Artikel 29 Absatz 1bis MWSTG für Leistungen, die im Ausland erbracht werden (→ MWST-Info Vorsteuerabzug).

Die freiwillige Versteuerung (Option) solcher Einnahmen durch den Verein ist möglich (Art. 22 Abs. 1 MWSTG). Wird von der Option Gebrauch gemacht, so kann der Vorsteuerabzug auf den zuordenbaren Aufwendungen vorgenommen werden.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).