Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/3: Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen (Parlamentarische Initiative 99.451 n.) · 29 Seiten

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Die Kantone Basel-Landschaft, Luzern und Aargau fragen sich, ob eine Person, die nicht ausreichend informiert worden sei, auch nach der vorgesehenen Frist von drei Jahren noch ein Entsch‰digungsgesuch stellen kˆnne. Die Kantone regen an, diesen Punkt, der sich schon im Zusammenhang mit dem OHG gestellt habe und der durch das Bundesgericht bereits beurteilt worden sei, im Begleittext zum Gesetzesentwurf zu erl‰utern.

Die Arbeitsgemeinschaft Opferberatungsstellen Region 2 erachtet den Artikel ¸ber die Information der betroffenen Personen als absolut ungen¸gend. Die Kantone sollten dazu verpflichtet werden, von sich aus bei den verschiedenen betroffenen Institutionen (zum Beispiel Spit‰ler, Kliniken usw.) abzukl‰ren, wer von diesem Gesetz betroffen sei.

Die Gr¸nen weisen darauf hin, dass der Erfolg des hier zur Diskussion stehenden Gesetzes in erster Linie von der Qualit‰t der Informationskampagne abh‰ngen werde.

Q:\RSPM\Geschaefte\Bjsma\Sterilisation\Ergebnisse Vernehmlassung BG Sterilisationen.doc