Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/3: Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen (Parlamentarische Initiative 99.451 n.) · 29 Seiten
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EIDGEN÷SSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
D…PARTEMENT F…D…RAL DE JUSTICE ET POLICE
DIPARTIMENTO FEDERALE DI GIUSTIZIA E POLIZIA
DEPARTEMENT FEDERAL DA GIUSTIA ET POLIZIA
Bundesamt f¸r Justiz Office fÈdÈral de la justice Ufficio federale di giustizia Uffizi federal da la giustia November 2002 Abteilung Rechtsetzungsprojekte und ñmethodik Vincenzo Lo Russo / Monique Cossali
‹bersicht ¸ber die Resultate des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf f¸r ein Bundesgesetz ¸ber die Voraussetzungen und die Verfahren bei Sterilisationen und ¸ber die Entsch‰digung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen (Bundesgesetz ¸ber Sterilisationen)
1. Allgemeine Bemerkungen zum Vernehmlassungsverfahren
Am 24. M‰rz 2000 beschloss der Nationalrat auf Antrag der Kommission f¸r Rechtsfragen, der Parlamentarischen Initiative von Felten 99.451 "Zwangssterilisationen. Entsch‰digung f¸r Opfer" Folge zu geben. Gem‰ss Artikel 21quater Absatz 1 des Gesch‰ftsverkehrsgesetzes beauftragte der Nationalrat die Kommission f¸r Rechtsfragen mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage. Mit ihrem Schreiben vom 8. Januar 2002 ersuchte die Kommission den Bundesrat, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuf¸hren. Dieses Verfahren wurde Ende September 2002 abgeschlossen.
26 Kantone, 26 Organisationen, 13 Parteien, das Bundesgericht und das Eidgenˆssische Versicherungsgericht wurden um eine Stellungnahme gebeten.
Neben neun Parteien (FDP, EDU, CVP, Gr¸ne, SP, CSP, SVP, EVP und LPS), 23 Organisationen, dem Bundesgericht und dem Versicherungsgericht beteiligten sich auch alle Kantone an dieser Vernehmlassung. Wie ¸blich verzichtete das Bundesgericht grunds‰tzlich auf eine Stellungnahme und brachte nur Bemerkungen zum Beschwerdeverfahren gegen die Entscheide der kantonalen Gerichte an. Auch das Eidgenˆssische Versicherungsgericht und zwei Organisationen (Schweizerischer Arbeitgeberverband, economiesuisse) verzichteten auf eine Stellungnahme, da sie nicht direkt vom Thema betroffen seien.
‹ber das Institut f¸r Polizeiwissenschaft und Kriminologie (IPSC) gab die Universit‰t Lausanne spontan eine Stellungnahme ab. Als Eltern einer Tochter mit Down-Syndrom f¸hlte sich das Ehepaar L¸ˆnd-Schlumpf verpflichtet, sich in einem privaten Schreiben zum vorliegenden Gesetzesentwurf zu ‰ussern.