Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/3: Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen (Parlamentarische Initiative 99.451 n.) · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
- 4 -
dieser Entwurf dazu bei, die Vergangenheit der Schweiz zu Unrecht schlecht zu machen.
Man m¸sse sich fragen, f¸hrt die LPS weiter aus, weshalb die Sterilisation und die Empf‰ngnisverh¸tung im ¸blichen Sinn rechtlich unterschiedlich behandelt werden sollten. Im Namen des "Grundrechts auf Familie und Fortpflanzung" gebe es keinen Grund vorzusehen, dass die Verschreibung von Verh¸tungsmitteln "unter Zwang" mˆglich sei, nicht jedoch die Sterilisation. Ein Schwangerschaftsabbruch d¸rfe zwar nicht einfach als eine Form von Verh¸tung betrachtet werden. Trotzdem stelle sich die Frage, weshalb die "Zwangs"-Sterilisation, nicht jedoch die "Zwangsabtreibung" in einem Sondergesetz geregelt werden m¸sse. Aus diesen Gr¸nden erachtet es die Partei als nicht angebracht, eine unterschiedliche Gesetzgebung f¸r die Sterilisationen und f¸r die anderen "Zwangsbehandlungen" zu schaffen.
Es sei eine Neuerung in unserer Rechtsordnung, die in zahlreichen weiteren Situationen als Pr‰zedenzfall dienen kˆnnte, wenn beschlossen werde, eine Entsch‰digung f¸r in der Vergangenheit erfolgte Geschehnisse zu gew‰hren, indem diese aus heutiger Sicht beurteilt w¸rden. Unser Rechtssystem funktioniere nach dem Grundsatz der Verj‰hrung. Eine Ausnahme seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Doch es sei sehr gef‰hrlich, die Bereiche auszudehnen, in denen der Grundsatz der Verj‰hrung nicht gelte.
Die FDP begr¸sst den ersten Teil des Vorentwurfs, kann jedoch dem zweiten, die Entsch‰digung fr¸herer Zwangssterilisationenen und ñkastrationen betreffenden Teil nicht zustimmen. Es sei fragw¸rdig, "dass jedes Mal, wenn auf Grund neuer Erkenntnisse oder auf Grund gewandelter Anschauungen ein Gesetz ge‰ndert bzw. neu erlassen werden soll ... gleichzeitig auch ¸ber die Vergangenheit zu Gericht zu sitzen ist." Die FDP empfindet ein allgemeines Unbehagen, vergangene Ansichten, Ereignisse sowie Rechts- und Gesellschaftsauffassungen mit heutigen Massst‰ben zu beurteilen. Es falle schwer, einzusehen, weshalb der Bund und die Kantone f¸r Eingriffe aufkommen sollten, "die zur Zeit ihrer Vornahme ... aus wissenschaftlicher Sicht als korrekt und gerechtfertigt galten".
Auch die EDU ist mit dem ersten Teil des Vorentwurfs einverstanden. Den zweiten Teil lehnt sie dagegen ab, weil die in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen aus heutiger Sicht nicht mehr klar beurteilt werden kˆnnten. Man d¸rfe nicht einfach eine Kategorie von "Opfern der damals fehlenden Gesetzgebung" herausgreifen und entsch‰digen.
Der Kanton Thurgau begr¸sst zwar die Grundidee des Vorentwurfs, das Verfahren f¸r Sterilisationen und Kastrationen auf Bundesebene zu vereinheitlichen, lehnt jedoch den Entwurf aus zwei Gr¸nden ab. Zum einen solle die zur Diskussion stehende Materie nicht durch ein Sondergesetz gelˆst werden, sondern in das Zivilgesetzbuch aufgenommen werden. Als zweiten Grund f¸r seine Ablehnung f¸hrt der Kanton Thurgau die bereits erw‰hnte Frage im Zusammenhang mit dem Problem der R¸ckwirkung und der Verj‰hrung von Straftaten an.
Der Kanton Waadt ist grunds‰tzlich f¸r ein Bundesgesetz ¸ber Sterilisationen, aber gegen ein Gesetz ¸ber die Entsch‰digung von Personen. Er erkl‰rt ausdr¸cklich, dass mit dem Gesetzesentwurf ¸ber die Entsch‰digung in sehr fragli-