Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/3: Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen (Parlamentarische Initiative 99.451 n.) · 29 Seiten

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Die SBK ist der Ansicht, im Alter von 18 Jahren kˆnne man die Tragweite einer Sterilisation nicht wirklich absch‰tzen Daher fordert sie ƒrztinnen und ƒrzte auf, von kontrazeptiven Sterilisationen junger Menschen unter 25 Jahren generell Abstand zu nehmen.

Die LPS und der Kanton Thurgau lehnen Artikel 3 grunds‰tzlich ab.

Die Thurgauer Regierung begr¸ndet ihre Ablehnung damit, dass der fragliche Artikel nicht alle F‰lle einer Sterilisation ber¸cksichtige. Er lasse zum Beispiel das Problem der Kinder ohne eindeutiges Geschlecht ausser Acht, bei denen es zwangsl‰ufig zu einer Sterilisation, wenn nicht gar zu einer Kastration komme. Daher erachtet der Kanton Thurgau Artikel 3 als zu oberfl‰chlich.

Nach Ansicht der LPS ist die Grenze von 18 Jahren nicht angemessen, denn ein unkontrolliertes Sexualverhalten kˆnne bereits vor diesem Alter auftreten. Obwohl die Interessen der Eltern im Vorentwurf absichtlich nicht ber¸cksichtigt w¸rden, m¸sse die Mˆglichkeit bestehen, Verh¸tungsmassnahmen durchzusetzen. In gewissen F‰llen w¸rden andere Verh¸tungsmethoden schlecht vertragen, und es stelle sich deshalb die Frage, ob es zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Person nicht besser sei, eine chirurgische Sterilisation vorzunehmen.

4.1.3 Art. 4 Sterilisation vor¸bergehend Urteilsunf‰higer

Die Sterilisation von ¸ber 18-j‰hrigen, vor¸bergehend urteilsunf‰hi-

gen Personen ist verboten.

F¸nf Kantone (GL, ZG, VS, GE, JU), sieben Organisationen (SBS, KVEB, SVCG, insieme, Pro Infirmis, Pro Mente Sana, SIG) und die SP nahmen zur Regelung in Artikel 4 Stellung.

Die Mehrheit dieser Vernehmlasser billigen die grundlegende Zielsetzung dieses Artikels.

Der Kanton Zug erachtet die Regelung allerdings als zu restriktiv, da diese Personen an einer vor¸bergehenden Urteilsunf‰higkeit litten und nach Wiedererlangen ihrer Urteils- und Handlungsf‰higkeit frei ¸ber einen Eingriff entscheiden kˆnnten.

Der Kanton Jura fragt sich, ob es notwendig sei, das Alter der vor¸bergehend Urteilsunf‰higen festzulegen.

Die Organisationen Pro Mente Sana, Pro Infirmis und SVCG und die Sozialdemokratische Partei verlangen eine Pr‰zisierung im Kommentar, wonachdas Sterilisationsverbot auch f¸r psychisch behinderte Menschen gilt.

Der SIG weist darauf hin, dass der Gesetzgeber in dieser Bestimmung keine Angaben dar¸ber mache, wie festgestellt werde, ob eine Urteilsf‰higkeit vor¸bergehend oder dauernd sei.