Vorlage_ChemV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten

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S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.

S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S 40 Fussboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Material

vom Hersteller anzugeben).

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen

(geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben).

S 43 Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn

Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: «Kein Wasser verwenden»).

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,

dieses Etikett vorzeigen).

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung

oder Etikett vorzeigen.

S 47 Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller

anzugeben).

S 48 Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.

S 50 Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben).

S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.

S 52 Nicht grossflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen ein-

holen.

S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung

zuführen.

S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behäl-

ter verwenden.

S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Her-

steller / Lieferanten erfragen.

S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu ent-

sorgen.

S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen

einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat

einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.