Vorlage_ChemV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten

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R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch

Einatmen.

R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei

Berührung mit der Haut.

R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch

Verschlucken.

R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch

Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch

Einatmen und durch Verschlucken.

R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei

Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch

Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

2.3 Zuordnung der R-Sätze

1 Gefährliche Stoffe und Zubereitungen müssen entsprechend ihrer Einstufung mit den zutreffenden R-Sätzen gekennzeichnet werden.

2 Offiziell eingestufte Stoffe müssen mit den behördlich zugeordneten R-Sätzen gekennzeichnet werden.

3 Grundsätzlich sind nicht mehr als sechs R-Sätze aufzuführen. Jedoch muss für jede gefährliche Eigenschaft, die sich aus der Einstufung des Stoffes oder der Zubereitung ergibt, mindestens ein R-Satz angegeben werden, der auf die Hauptgefahr hinweist. Kombinierte R-Sätze gelten als ein R-Satz.

2.4 Wahl der R-Sätze

1 Die R-Sätze werden Stoffen nach folgenden Kriterien und Prioritäten zugeordnet:

a. Gesundheitsgefahren:

1. R-Sätze, die dem durch ein Symbol dargestellten Gefährlichkeitsmerkmal entsprechen.

2. R-Sätze, die anderen Gefährlichkeitsmerkmalen entsprechen, die nicht durch ein Symbol dargestellt sind.

b. Gefahren aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften: R-Sätze, die dem durch ein Symbol dargestellten Gefährlichkeitsmerkmal entsprechen.

c. Umweltgefahren: R-Sätze, die dem Gefährlichkeitsmerkmal «umweltgefährlich» entsprechen.

2 Die R-Sätze werden bei Zubereitungen nach folgenden Kriterien und Prioritäten zugeordnet: