Vorlage_ChemV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten

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7 Bei beweglichen Gasflaschen gelten die Vorschriften über die Kennzeichnung als erfüllt, wenn sie den einschlägigen Vorschriften von Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG entsprechen.

7 Freiwillige Kennzeichnung

7.1 Hinweise auf Gefahren für die Umwelt

Ziffer Piktogramme Beispiele von Aufschriften

Nicht in aufgehende oder offene Blüten spritzen.

Blattlausbefallene Pflanzen nicht behandeln.

7.1.1 Vorsicht, wenn benachbarte Kulturen in Blüte

stehen oder mit blühenden Unkräutern durchsetzt sind.

Bienengift

Nur bei Windstille verwenden.

Anwendung in der Grundwasserschutzzone S (S 1, S 2 und S 3) von Trinkwasserfassungen verboten.

Nicht auf Brache oder Teilbrache austragen.

Nicht in Karstgebiet oder auf durchlässigen 7.1.2

Böden verwenden.

Nicht im Gleisunterhalt verwenden.

Grundwassergefährdung Lagerung in der Grundwasserschutzzone S (S 1, S 2 und S 3) von Trinkwasserfassungen verboten.

7.2 Hinweise auf Schutzmassnahmen

Ziffer Piktogramme Beispiele von Aufschriften

Kann mit den Siedlungsabfällen der Kehricht-7.2.1

abfuhr übergeben werden.

Siedlungsabfälle