Vorlage_ChemV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten

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Als Sonderabfall der Firma …… übergeben.

Als Sonderabfall der Verkaufsstelle zurückgeben.

Als Sonderabfall der Giftsammelstelle 7.2.2 zurückgeben.

Als Sonderabfall der Altölsammelstelle übergeben.

Sonderabfälle

Bemerkung: Aus der Aufschrift muss die empfohlene Beseitigung ersichtlich sein.

Reste nicht in den Ausguss oder das WC leeren, sondern der Kehrichtabfuhr übergeben.

Reste nicht in den Ausguss oder das WC 7.2.3 leeren, sondern der Verkaufs- oder Abfall-

sammelstelle zurückgeben.

Verbot der Beseitigung Bemerkung: Aus der Aufschrift muss die über die Kanalisation empfohlene Beseitigung ersichtlich sein.