Vorlage_ChemV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten

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Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Anhang 2 Ziff. 1 Bst. c und d

Anzugeben sind:

c. die Firmenbezeichnung: die Bezeichnung der Herstellerin des Stoffes oder der Zubereitung und ihre vollständige Adresse und Telefonnummer.

d. die Notrufnummer. Anzugeben ist die Notrufnummer der Herstellerin. Für medizinische Auskünfte kann die Notfallnummer der Auskunftsstelle für Vergiftungen (Art. 91) angegeben werden.

Anhang 2 Ziff. 2 Fussnote 39

39ABl. L 200 vom 30.7.1999, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/8/EG

(ABl. L 19 vom 24.01.2006, S. 12). Die Texte der in dieser Verordnung erwähnten Rechtsakte der EU können bei der Anmeldestelle für Chemikalien, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse

www.cheminfo.ch abgerufen werden.