Vorlage_ChemV
Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 19Fedlex · Vorlage
S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen
und ruhigstellen.
S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfall-
ter bei Bewusstsein ist).
3.2 Kombinierte S-Sätze
S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbe-
wahren.
S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren
(die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, ent-
fernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbe-
wahren.
S 3/14 An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe,
mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C
aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).
S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S 27/28 Bei Berührung mit der Haut getränkte Kleidung sofort ausziehen und
Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben).
S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter
müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen
Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung
tragen.
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichts-
schutz tragen.