Vorlage_ChemV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten

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S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen

und ruhigstellen.

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfall-

ter bei Bewusstsein ist).

3.2 Kombinierte S-Sätze

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbe-

wahren.

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren

(die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, ent-

fernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbe-

wahren.

S 3/14 An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe,

mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.

S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C

aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

S 27/28 Bei Berührung mit der Haut getränkte Kleidung sofort ausziehen und

Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben).

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter

müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen

Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung

tragen.

S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und

Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichts-

schutz tragen.