Vorlage_ChemV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 29 Seiten

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3 Sicherheitsratschläge

3.1 Einfache S-Sätze

S 1 Unter Verschluss aufbewahren.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

S 3 Kühl aufbewahren.

S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.

S 5 Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzu-

geben).

S 6 Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben).

S 7 Behälter dicht geschlossen halten.

S 8 Behälter trocken halten.

S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

S 12 Behälter nicht gasdicht verschliessen.

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

S 14 Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller

anzugeben).

S 15 Vor Hitze schützen.

S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.

S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.

S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.

S 22 Staub nicht einatmen.

S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeich-

nung(en) vom Hersteller anzugeben).

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.

S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.

S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen

und Arzt konsultieren.

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Her-

steller anzugeben).

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

S 30 Niemals Wasser hinzugiessen.

S 33 Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.