Vorlage VEP RDV Zemis GebV EntsV ZStV
Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 27 Seiten
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5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 14 Koordination mit den Schengen-Assoziierungsabkommen
Die Änderungen dieser Verordnung, die für die Umsetzung der Schengen- Assoziierungsabkommen7 notwendig sind, sind im Anhang geregelt.
Art. 15 Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 20. Mai 19878 über die Gebühren zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer wird aufgehoben.
Art. 16 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von Artikel 14 am 1. Januar 2008 in Kraft.
2 Artikel 14 tritt zusammen mit Artikel 127 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20059 über die Ausländerinnen und Ausländer in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
7Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der
Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SAA; SR ...; AS ...; BBl 2004 6447); Abkommen vom 26. Okt. 2004 in Form eines Briefwechsels zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen (SR ...; AS ...; BBl 2004 6497); Übereinkommen vom 17. Dez. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und über die Kriterien und Verfahren zur
Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in der Schweiz, in Island oder in Norwegen gestellten Asylantrags (SR ...; AS ...; BBl 2004 6493); Abkommen vom 28. April 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung derjenigen Teile des Schengen-Besitzstands, die auf Bestimmungen des Titels IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft basieren (SR ...; AS ...; BBl ...); Protokoll vom … zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands [provisorischer Titel] (SR …; AS …; BBl …).
8AS 1987 784