Vorlage VEP RDV Zemis GebV EntsV ZStV
Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 27 Seiten
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Art. 5 Gebührenzuschlag
Für Verfügungen und Dienstleistungen, die auf Ersuchen hin dringlich oder ausserhalb der normalen Arbeitszeit erlassen oder verrichtet werden, sowie für Verfahren und Dienstleistungen von aussergewöhnlichem Umfang oder besonderer Schwierigkeit, können Zuschläge bis zu 50 Prozent der Gebühr erhoben werden.
Art. 6 Inkasso
1 Gebühren können im Voraus, per Nachnahme oder per Rechnung eingefordert werden.
2 Im Ausland sind die Gebühren im Voraus in der entsprechenden Landeswährung zu bezahlen. In Ländern mit nicht konvertierbarer Währung können die Gebühren nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in einer anderen Währung erhoben werden.
3 Die Umrechnungskurse nach Absatz 2 legen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz nach Weisung des EDA fest.
Art. 7 Kantonale Gebühren
Das Verfahren bei kantonalen Gebühren richtet sich nach kantonalem Recht.
2. Abschnitt: Kantonale Gebühren
Art. 8 Kantonale Höchstgebühren
1 Die kantonalen Höchstgebühren betragen:
Fr.
a. für die Ermächtigung zur Visumerteilung oder für die Zusicherung
einer Bewilligung95
b. für die Erteilung einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligung oder deren Erneuerung95
c. für die Bewilligung des Stellenantritts, des Kantons-, Stellen- und Berufswechsels (interne Verfügungen)95
d. für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung95
e. für die Verlängerung der Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Grenz-65
gängerbewilligung f. für die Verlängerung der Kontrollfrist des Ausländerausweises über65
die Niederlassungsbewilligung g. für die Verlängerung der Frist, während der die Niederlassungsbewilligung bei Auslandaufenthalt bestehen bleibt65
h. für die Verlängerung des Ausländerausweises für vorläufig aufge-65
nommene Personen i. für den Ersatz eines Ausländerausweises65