Vorlage VEP RDV Zemis GebV EntsV ZStV

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 27 Seiten

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Koordination mit den Schengen-Assoziierungsabkommen

Anhang (Art. 14)

Mit der Inkraftsetzung der Schengen-Assoziierungabkommen erhält die vorliegende Verordnung folgende Fassung:

Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Art. 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen auf dem Gebiete des AuG, des Abkommens vom 21. Juni 199910 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen) und des Übereinkommens vom 4. Januar 196011 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Übereinkommen) sowie der Schengen- Assoziierungsabkommen12.

10 SR 0.142.112.681

11 SR 0.632.31

12Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der

Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SAA; SR ...; AS ...; BBl 2004 6447); Abkommen vom 26. Okt. 2004 in Form eines Briefwechsels zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen (SR ...; AS ...; BBl 2004 6497); Übereinkommen vom 17. Dez. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und über die Kriterien und Verfahren zur

Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in der Schweiz, in Island oder in Norwegen gestellten Asylantrags (SR ...; AS ...; BBl 2004 6493); Abkommen vom 28. April 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung derjenigen Teile des Schengen-Besitzstands, die auf Bestimmungen des Titels IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft basieren (SR ...; AS ...; BBl ...); Protokoll vom … zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands [provisorischer Titel] (SR …; AS …; BBl …).