Vorlage VEP RDV Zemis GebV EntsV ZStV

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 27 Seiten

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Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet

I

Die Verordnung vom 27. Oktober 20041 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf Artikel 59 Absatz 1 sowie Artikel 111 Absatz 6 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer2 und

auf Artikel 119 des Asylgesetzes vom 26. Juni 19983 sowie

4

in Ausführung von Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und

5

von Artikel 28 des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen,

Art. 5 Abs. 4

4 Besitzt eine vorläufig aufgenommene Person ein Reisedokument ihres Heimat- oder Herkunftsstaates, so wird ihr aus den in Absatz 2 genannten Gründen ein Rückreisevisum ausgestellt. Artikel 15 der Verordnung vom ...6 über das Einreise- und Visumverfahren findet keine Anwendung.

Art. 21 Archivierung der Daten

Nicht mehr ständig benötigte Daten werden dem Schweizerischen Bundesarchiv zur Archivierung angeboten. Die vom Bundesarchiv als nicht archivwürdig bewerteten Daten werden durch das BFM gelöscht.

1 SR 143.5

2 SR 142.20

3SR. 142.31

4 SR 0.142.30

5 SR 0.142.40

6AS...; SR....

272005–5