Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 35 Seiten
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2. Allgemeine Bemerkungen der einzelnen Vernehmlassungsgruppen
2.1 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des NR und des SR
UREK-N betont, dass im Sinne einer gesetzesnahen Umsetzung die tatsächlichen Mehrkosten abgegolten werden sollen, wobei sich die Tarife an internationalen Entwicklungen zu orientieren hätten. Bei der Photovoltaik schlägt sie eine beschleunigte Absenkung der Vergütung vor. Bezüglich der wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen sei vor allem ein rationeller und sparsamer Umgang mit Elektrizität von zentraler Bedeutung.
Bei der Einspeisevergütung befürchtet UREK-S, dass die Einführung der Bilanzgruppe für erneuerbare Energien dem Ziel, Endkonsumierende zu kostengünstigen Preisen zu beliefern, zuwiderläuft. Wenn die EVU den aus erneuerbaren Energien produzierten Strom an die Bilanzgruppe erneuerbare Energie liefern müsse, könnten die EVU ihre eigene Produktion nicht ausweiten, was jedoch für eine kostengünstige Versorgung wichtig wäre. Zudem betont UREK-S, dass die Tarife regelmässig überprüft werden müssten, um exzessive Ansätze korrigieren zu können.
Beide Kommissionen wünschen eine jährliche Berichterstattung des BFE über die Umsetzung der EnV.
2.2 Kantone (inklusive EnDK und RKGK)
EnDK, RKGK sowie SG und lehnen den Entwurf zur EnV-Revision ausdrücklich ab und fordern eine grundlegende Überarbeitung; ZH und SZ stehen ihm kritisch gegenüber. AR, BE, SH und TG sind mit dem Entwurf ausdrücklich einverstanden; die andern Kantone begrüssen den Entwurf, z. T. mit Änderungsanträgen.
EnDK fordert, dass mit den vorhandenen finanziellen Mitteln möglichst rasch möglichst viel und qualitativ möglichst hochwertige Energie pro Technologie produziert wird. Sie verlangt eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung der KEV-Bestimmungen mit dem Ziel, in erster Linie die marktnahen und effizientesten Anlagen zu fördern.
Hauptanliegen EnDK, AR, SO, ZG und ZH ist die Streichung des Artikels 11a EnV-Entwurf, da dieser in kantonale Kompetenzen eingreife. Zudem legen sie Wert darauf, dass auch die Kantone insbesondere über die Entwicklung der Einspeisevergütung informiert werden.
Nebst den oben erwähnten Kantonen äussern sich auch SSA und SGS zum Art. 11a EnV. Nach ihnen sollte für Neubauten und Bausanierungen Minergie-P oder vergleichbare Standards als Voraussetzung für einen Investitionsbeitrag vorgeschrieben werden.
2.3 Politische Parteien
CVP befürwortet die Revision und verweist auf die Stellungnahmen der UREK-Kommissionen. GP und SP konstatieren eine Vernachlässigung von Effizienzsteigerungsprogrammen, obwohl die Effizienz die billigste und ökologischste Energiequelle darstelle. EDU begrüsst die rasche Umsetzung des Entwurfs.
SVP lehnt den Entwurf ab. Sie fordert klare Rahmenbedingungen einerseits und andererseits keine Überregulierung; im Übrigen verweist sie auf die Stellungnahme des VSE.
2.4 Wirtschaftsverbände
Dem HEV ist wichtig, dass mit den vorhandenen finanziellen Mittel schwergewichtig die Mehrproduktion von Strom gefördert wird und diese nicht zur Sanierung bestehender Anlagen verwendet werden.
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