Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

4.4 Anhang 1.4 und 1.6, Anschlussbedingungen und Risikoabsicherung für Geothermieanlagen

Géothermie bemängelt, dass der Entwurf keine Möglichkeit biete, um das Risiko von hydrothermischen Geothermieprojekten ohne Stromproduktion in mittleren Tiefenlagen abzudecken. Sie schlagen deshalb für den Tiefenbereich von 1-3 km eine 10-jährige Risikodeckung vor.

Géothermie und VSE wehren sich gegen den Ausschluss von Hybridanlagen.

Géothermie befürchtet, dass die Vergütungsansätze wahrscheinlich nicht kostendeckend wären, was in Widerspruch zur Förderungsabsicht des Gesetzgebers stehe.

4.5 Anhang 1.5, Anschlussbedingungen für Biomasseenergieanlagen

Erdgas Innerschwyz, Erdgas Obersee, Erdgas Ostschweiz, Erdgas Toggenburg, Erdgas Zürich, Energie Uster und die Werke Wädenswil sind der Meinung, die höchsten Strom- und Wärmenutzungsgrade sowie CO2-Reduktionspotentiale könnten erreicht werden, wenn das Biogas hauptsächlich zu Erdgasqualität aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist würde. Ihrer Ansicht nach könnte die schweizerische CO2-Bilanz durch die Verstromung von Biogas allerdings nicht wesentlich verbessert werden.

4.5.1 KVA

GL, GR, SH, UR, VBSA und SSV verlangen für KVA (VBSA und SSV verlangen dasselbe auch für Schlammverbrennungsanlagen) neu die Steigerung des Gesamtenergienutzungsgrad von 10% als Zulassungskriterium für Neuanlagen.

LPS ist der Meinung, dass durch die KEV solche Anlagebetreiber in den Genuss einer Vergütung kommen, welche jahrelang nichts in die Verbesserung der Energienutzung investiert haben, und solche, die laufend um eine bessere Energienutzung bemüht waren, nun leer ausgingen.

Bezüglich der Anerkennung des erneuerbaren Anteils spricht sich SBV für eine Senkung auf 10% aus. VBSA begrüsst die vorgeschlagene klare Definition und hält die 50% Grenze für angemessen.

GP, SES, Greenpeace, Pro natura und WWF empfehlen einen mindestens 50%-igen Gesamtenergienutzungsgrad vorzuschreiben. Holzenergie Schweiz befürwortet als Grenze einen minimalen Wärmenutzungsgrad von 15%. VBSA schlägt betreffend Stromnutzungsgrad eine Reduktion auf 22% vor.

VBSA findet die vorgeschlagene Vergütung vernünftig; SBV fordert deren kritische Überprüfung. VSE schlägt eine Erhöhung der vorgeschlagenen Vergütungssätze vor.

BE möchte bei KVA einen angemessenen Absenkpfad einführen.

4.5.2 Schlammverbrennungsanlagen

Gleich wie bei den KVA fordern VBSA und SSV für Neuanlagen eine Steigerung des Gesamtenergienutzungsgrades um 10%. Auch hier verlangt SBV eine kritische Überprüfung der Vergütungsansätze. BE möchte einen angemessenen jährlichen Absenkpfad einführen.

003794483 29/35