Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 35 Seiten

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3. Einzelne ausgewählte Hauptkritikpunkte

3.1 Herkunftsnachweis (Art. 1d EnV)

Suisse Eole fordert eine separate Ausweisung der Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nach Art. 7a EnG. ECS plädiert für eine Beschränkung der Ausstellungspflicht des Herkunftsnachweises auf Elektrizität aus erneuerbaren Energien.

ISKB möchte, dass die Ausstellung des Herkunftsnachweises für Kleinkraftwerke durch das lokale EVU erfolge; SGCI erachtet dies als eine Aufgabe der Produzenten.

Gemäss AEE sollte im Herkunftsnachweis nur die qualitative Komponente und nicht auch die physische berücksichtigt werden.

AEE, ECS, VSE und VUE weisen darauf hin, dass der Handel mit dem Herkunftsnachweis bei der Mehrkostenfinanzierung nach Art. 28a EnG und dem freiwilligen Ökostrommarktmodell im Sinne von Art. 7b EnG möglich bleiben müsse.

3.2 Wer hat die Netzanschluss- bzw. Netzverstärkungskosten zu tragen? (Art. 2 Abs. 6 EnV)

SVP, VPE, VSEI, DSV, electrosuisse und VSE verlangen, dass die Kosten für Netzverstärkungen und Ausgleichsenergie im Kostendeckel von 0,6 Rp. pro kWh enthalten sind und nicht darüber hinaus auf die Stromkosten geschlagen werden dürfen.

SP und SES wollen die Kosten für Netzverstärkungen nicht den Produzenten auferlegen. Um zu verhindern, dass Netzbetreiber den Netzausbau verzögern, empfehlen sie, die Netzbetreiber zum Netzausbau innerhalb von zwei Jahren zu verpflichten.

Nach VSEI, DSV, electrosuisse und VSE sind Netzanschlusskosten grundsätzlich durch die Produzenten zu tragen. Gemäss SBV sollte der Produzent nur dann die Netzkosten trage müssen, falls die Distanz zum nächstgelegenen Trafo weniger als 100 Meter beträgt, andernfalls sollte der Netzbetreiber für diese Kosten verantwortlich sein. Ähnliche Kostenverteilung schlagen AEE und BioM vor.

3.3 Neuanlagen (Art. 3a EnV)

BS findet die gestellten Anforderungen bezüglich Erweiterung und Erneuerung, bzw. Steigerung der Energieeffizienz, für bestehende Anlagen für teilweise zu hoch angesetzt. Schweiz. Fachverband für Wärmekraftkopplung möchte den Mindestanteil der Investitionskosten von 50% auf 25% senken. Nach SH sollte präzisiert werden, dass nur diejenigen Investitionen in Frage kommen, die direkt zur Energieerzeugung dienen.

Gemäss SES, Greenpeace, Pro natura, WWF und Rheinaubund müssen Alibi-Erneuerungen verhindert werden. Sie schlagen deshalb vor, nur die Mehr- und tatsächliche Neuproduktion in den Genuss der KEV kommen zu lassen. Swissolar möchte nur Anlagen mit einer mindestens 50%-igen Erhöhung der Stromproduktion zulassen.

3.4 Vollzugsstelle für Anmelde- und Bescheidverfahren (Art. 3g EnV)

BS, SP, SES, VSE, Greenpeace, Pro natura, WWF, KAP und FRC wünschten sich ein einfacheres Meldeprozedere; SP schlägt ein alternatives Meldewesen vor.

VD, SP, SES, Greenpeace, Pro natura sowie WWF fordern, dass als Vollzugsstelle für Bescheid- und Kontrollbefugnisse nicht die nationale Netzgesellschaft, sondern die Verwaltung (BFE) zustän-

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