Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 35 Seiten
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4. Zu den Anhängen zur Energieverordnung
EnDK, RKGK, BS, GP, SP, Cemsuisse, economiesuisse, SGV, Swissmem, AVES, DSV, VSE, Electrosuisse, AefU, Migros und SATW bemängeln, dass die Anhänge bzw. das Verfahren und das ganze Berechnungs- und Meldewesen zu kompliziert oder zu detailliert ausgefallen sei und zu einem hohen administrativen Aufwand führten. VBSA und Swissolar hingegen begrüssen die klare Struktur des EnV-Revisionsentwurfs. VBSA sieht für Anlagen, welche mit der Technologie der WKK aus Brennstoffen Energie erzeugen, in wesentlichen Punkten Verbesserungsbedarf, Swissolar möchte für Kleinanlagebetreiber ein einfacheres Anmeldeverfahren.
SH, TG, SP, SGV, Travail, HEV, VPE, DSV, KAP, Swissolar, VSE, und SSV fordern generell Anreize, welche die Produktion zu Spitzenlastzeiten speziell belohnten.
EDU, GP, SP, Travail, SES, Greenpeace, Pro natura, WWF und Rheinaubund fordern die Aufnahme zusätzlicher Technologien in der Verordnung.
ADER befürchtet, dass durch die Einführung der KEV einerseits ungerechtfertigte Gewinne erzielt werden könnten und andererseits gewisse Anlagen erst gar nicht gebaut werden können.
Bei allen Anhängen gab die jeweils vorgesehene Vergütungshöhe Anlass zu kontroverser Kritik. Was für die Einen zu hoch war, fanden die Andern zu tief.
4.1 Anhang 1.1, Anschlussbedingungen für Kleinwasserkraftanlagen
EnDK, RKGK, SG, SH und SSV lehnen den neu eingeführten Begriff der äquivalenten Leistung ab und verlangen, in Anlehnung ans Wasserrechtsgesetz die Bruttoleistung als Berechnungsgrundlage für die Vergütung heranzuziehen.
Nach Ansicht von EnDK und RKGK erhielte man für Kraftwerkumbauten, welche hohe Investitionen in die Technik benötigten, bei dem vorgeschlagenen Vergütungsmodell eine zu geringe Vergütung, da hier der Wasserbaubonus entfalle. Eine Entschädigung könne nicht von einer Mehrproduktion abhängig gemacht werden, wenn die Investitionskosten unterhalb 50% lägen.
RKGK schlägt ein alternatives Vergütungsmodell mit einer fixen Entschädigung vor. Zudem weist sie auf die unterschiedliche Vergütung von Wasserkraftwerken im Mittelland und den Bergregionen hin. EnDK und RKGK bemängeln, dass energiewirtschaftliche Qualität nicht honoriert würde.
GL und ISKB würden die Einführung eines Bonus für Speicheranlagen begrüssen. Nach GL könnte dies allenfalls anstelle des Druckstufen-Bonus erfolgen.
Gemäss ISKB müssten Stilllegungen von Kleinwasserkraftwerken verhindert werden. Zudem möchte sie eine separate Abgeltung des Wasserzinses.
Der SWV verlangt nebst finanziellen Anreizen, insbesondere für die Wasserkraftwerke, welche über der Obergrenze der Förderung durch die KEV lägen, gute gesetzliche Rahmenbedingungen. In erster Linie betreffe dies eine situativ angepasste Betrachtung der Anforderungen an den Gewässerschutz.
SP, Travail und ISKB wollen nur echt sanierungsbedürftige Anlagen in den Genuss der KEV kommen lassen. Anreize, welche zu unnötigen Mehrinvestitionen führen, seien zu verhindern.
SAB kritisiert die Begünstigung von Kleinstkraftanlagen. Dies stehe der Zielerreichung, bis ins Jahr 2030 eine Stromproduktionssteigerung um 2000 GWh zu erreichen, entgegen.
Ein weiterer Ausbau der Wasserkraftnutzung muss nach GP, SES, SSA, Greenpeace, Pro natura, SGS und WWF umweltverträglich erfolgen. GP möchte beim Vollzug besonderes Augenmerk auf den Schutz von Landschaften und Lebensgemeinschaften gerichtet haben. SP verlangt vom Bund,
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