Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/78: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 28 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Obligationenrecht (Miete)
VSKB
Es wird auf die Stellungnahme von Swissbanking verwiesen. Die vorgesehenen Änderungen des Obligationenrechts werden unterstützt.
VSS
Die Option, die Anfangsmiete anfechten zu können und der Systemwechsel mit der Anbindung der Mieten an den Landesindex der Konsumentenpreise anstelle des Hypothekarzinses, ist für den VSS ein taugliches Mittel, um eine Dämpfung der Mietkosten zu erreichen.
ZHK
Die vorgesehene Revision mit der Entkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen wird als positiv und ausgewogen beurteilt. Der mit der Entkoppelung verbundene Systemwechsel von der Kostenmiete zur Indexierung der Mietzinse vereinfacht das Mietrecht. Konsequenterweise wird auch auf ein marktorientiertes Vergleichsmiete-Instrument zur Überprüfung der Anfangsmieten gewechselt.
4 Anträge und Bemerkungen zu ausgewählten Themen
4.1 Anwendbarkeit der Missbrauchsbestimmungen Nettowohnfläche (Artikel 253b Absatz 2)
ZH, SZ, BS, AG, GR, HEV Schweiz, VIV, SVW, VLB, sgv, SVKG
Es wird darauf hingewiesen, dass es für den vorgeschlagenen Begriff der Nettowohnfläche keine allgemein gültige Definition gibt und dieser daher näher zu definieren ist. Der VIV und die SVKG schlagen die Berechnung nach der SIA-Norm vor. Die SVKG befürwortet eine genauere Definition in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
ZH, SZ, BS, AG, GR, VLB, SVV
Der Begriff „luxuriös“ ist näher zu definieren.
ZH, SZ, ZG, BS, SH, AG, VD, VS, HEV Schweiz, USPI, SVIT, FRI, FER, VIV, SVW, VLB, Centre patronal, CVCI, SBV, bauenschweiz
Die Einführung des Kriteriums der 150m2 Nettowohnfläche anstelle der Anzahl der Zimmer wird begrüsst.
VLB
Bei der Anwendung der Bestimmung könnten sich Schwierigkeiten ergeben, weil die exakte Wohnfläche oftmals nicht oder nicht genau bekannt ist.
LU
Die bisherige, bewährte Definition ist beizubehalten.
SZ, ZG, BS, Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich
Es ist zu prüfen, ob eine Ausdehnung auf 180m2 zweckmässig ist.
Schweizerischer Gemeindeverband
Es wird beantragt, weitere Kriterien für die Abgrenzung, z.B. den Mietpreis pro Fläche, zu prüfen.
SG, SVIT, VIV, sgv, Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich
Auf den Begriff „luxuriös“ soll verzichtet werden, es ist einzig auf die Nettowohnfläche abzustellen.
SAV
Die Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen leuchten ein. Der SAV schlägt darüber hinaus deshalb vor, auf das so genannte "qualitative" Kriterium, nämlich auf die Voraussetzung eines "luxuriösen" Objektes ganz zu verzichten, da eine Nettowohnfläche von mehr als 150 m2 einen gewissen Luxus indiziert, der die entsprechende Mietpartei als nicht sozialschutzbedürftig erscheinen lässt.
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