Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/78: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 28 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Obligationenrecht (Miete)

VD

Der unterschiedlichen Praxis bei der Ausscheidung von Nebenkosten muss Rechnung getragen werden.

Die Erneuerungsperiode sollte auch als Kriterium berücksichtigt werden.

Pro Familia

Die Umschreibung des Mietpreises in städtischen Regionen sollte zusätzliche, noch genauer zu definierende Kriterien berücksichtigen, damit eine unausgewogene Mietzinserhöhung verhindert werden kann, von der Mehrpersonenhaushalte, insbesondere Familien, betroffen sind.

Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich

Es wird beantragt, dass bei der Anhörung im Hinblick auf die Festlegung der Erhebungsmodelle die kommunalen Fachstellen sowie die gemeinnützigen Wohnbauträger beigezogen werden.

BS

Bei der Anhörung sollen die Schlichtungsbehörden miteinbezogen werden.

4.2.7 Kantonale Erhebungen

CATEF

Die CATEF meldet einen Vorbehalt gegenüber Artikel 269 Absatz 6 E OR an, der eine Zunahme von kantonalen und kommunalen Statistiken zur Folge haben könnte, was nicht erwünscht ist.

SAV

Absatz 6 betreffend kantonale und kommunale Erhebungen ist ersatzlos zu streichen.

VS, GE, SMV / ASLOCA / ASI, USPI, FRI, FER, Schweizerischer Gemeindeverband

Kantonale und kommunale Statistiken sollten ohne weiteres angewandt werden dürfen, wenn sie auf wissenschaftlich anerkannten Methoden basieren und im Wesentlichen die Kriterien von Art. 269 Abs. 4 E OR erfüllen.

SH, HEV Schweiz, SVIT, VIV, SVV

Kantonale oder kommunale Statistiken zu verwenden wird abgelehnt, da die Missbräuchlichkeit gesamtschweizerisch einheitlich bestimmt werden sollte und die Modelle daher auf einer einheitlichen Datenbasis beruhen sollten.

4.2.8 Kriterium der Orts- und Quartierüblichkeit bei Geschäftsräumen

ZH

In Artikel 269a ist ein Hinweis auf die Quadratmeterpreise gemäss Artikel 11 Absatz 2 VMWG aufzunehmen.

BE, BS, AG, SVV

Es wird bezweifelt, dass die Orts- und Quartierüblichkeit ein zweckmässiges Kriterium darstellt.

VD, JU, sgv, bauenschweiz

Die Reduktion auf drei Vergleichsobjekte wird begrüsst.

NE, LPS, Centre patronal, CVCI

Die Anzahl Vergleichsobjekte sollte im Gesetz fixiert werden.

USPI, FRI, FER

Dass im Rahmen der orts- und quartierüblichen Mietzinse bei Geschäftsmieten der Vergleich mit drei Objekten genügen soll, wird begrüsst. Dies ist jedoch auf Gesetzesstufe zu fixieren.

SVIT

Für Geschäftsräume ist generell auf Bestimmungen betreffend missbräuchliche Mietzinse zu verzichten.

USPI, FRI, CVCI

Schlagen vor, die Geschäftsräume nicht den Missbrauchsbestimmungen zu unterstellen, insbesondere wenn die gemietete Fläche grösser als 150 m2 ist und der Mietzins mehr als CHF 5'000.- pro Monat beträgt.

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