Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/78: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Obligationenrecht (Miete)

SP

Die Obergrenze bei der Festlegung der Mietzinse resultiert aufgrund einer Bandbreite von 90 Prozent. Es ist schwer abzuschätzen, welche Auswirkungen das haben wird. Dieser Umstand bedarf weitergehender Abklärungen. Es sollte noch einmal geprüft werden, ob für die Anfangsmiete nicht doch an einem Berechnungsmodell festgehalten werden soll, welches übersetzte Erträge vermeidet, wobei es so auszugestalten wäre, dass es einfacher zu handhaben wäre als das heutige.

Allgemein ist das System der Vergleichsmieten für Mietwohnungen noch unvollständig und muss Gegenstand vertiefter Abklärungen sein.

SGF, Frauenzentrale Graubünden

Für Mieterinnen vereinfacht die Vergleichsmiete die Anfechtung der Anfangsmietzinse. Allerdings fehlt nun ein Bremsmechanismus. Die Vermieterschaft kann aufgrund der Vergleichsmiete überhöhte Erträge erzielen. Deshalb wird vorgeschlagen, dass die Mieterschaft im Zweifelsfalle verlangen kann, dass die Vermieterschaft die Nettorendite der Liegenschaft detailliert offen legen muss. Eine entsprechende Korrektur des Mietzinses in Abweichung der statistisch ermittelten Werte ist dann möglich.

Pro Familia

Es sollte ein Monitoring des Wohnungsmarktes eingeführt werden, das es erlaubt, die mit Familienwohnungen verbundenen Besonderheiten festzustellen.

AIHK, economiesuisse

Das System der Indexmiete verlangt eine marktgerechte Vergleichsbasis. Klar abzulehnen wäre demnach ein System, das letztlich auf staatlich angeordnete Anfangsmietzinse hinauslaufen würde.

SVV

Es geht aus dem Gesetzesentwurf nicht hervor, ob es sich bei der Vergleichsmiete um eine Netto- oder um eine Bruttomiete handelt.

sgv

Die Botschaft des Bundesrats muss die wissenschaftliche Methode der Vergleichbarkeit einfach und transparent erklären. Die Weiterführung der Arbeitsgruppe sollte als Prinzip im Gesetz und in ihrer Funktionierungsart in der Verordnung verankert werden.

NE

Wenn die Mietenden ihre Anfechtungsmöglichkeit bezüglich Anfangsmietzinsen zurückhaltend wahrnehmen, beruhen die Vergleichsmieten auf generell missbräuchlichen Mietzinsen.

SMV / ASLOCA / ASI

In urbanen Agglomerationen, in denen seit längerem Wohnungsnot besteht, muss eine differenzierte Betrachtungsweise angewandt werden, damit es nicht zu einem Einfrieren der Preise auf einem sehr hohen Niveau kommt.

Swissbanking

Beim Vergleichsmietemodell ist auf die Unabhängigkeit zu achten, indem die Ausführung auf mindestens zwei getrennte Organisationen übertragen wird.

FRI, FER, LPS, CVCI

Die Statistik ist alle drei Monate (LPS: mehrmals jährlich) zu aktualisieren.

SVIT, VIV

Die Statistik muss aktuell sein. Sie soll mindestens einmal jährlich erneuert werden.

VD

Die Übernahme von allfälligen Kosten durch die Kantone für die Ermittlung der Vergleichsmieten wird abgelehnt.

4.2.2 Öffentlichkeit

ZH, SZ, BL, GR, TG, VD, VS, NE, SVW, VSKB, Centre patronal, DJS, Schweizerischer Städteverband, SVV, Stadt Zürich, GPS, LPS, SP, CBL Genève SMV / ASLOCA / ASI, USPI

Es wird vorgeschlagen, dass das Instrument öffentlich ist und auch den Mietenden und Vermietenden zugänglich gemacht wird (keine Beschränkung auf Schlichtungsbehörden und Gerichte).

Seite 12/28