Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/78: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 28 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Obligationenrecht (Miete)
CVCI
Die CVCI spricht sich recht deutlich für die vorgeschlagene Revision des Mietrechts und das einfache System der Indexierung aus. Wohl wird das System zu regelmässigen Erhöhungen führen, diese werden aber voraussehbar sein und der generellen Kosten- und Lohnentwicklung entsprechen.
CBL Genève
Die CBL fordert die Öffentlichkeit des Systems der hedonischen Statistiken, für den Fall, dass dieses eingeführt werden sollte.
SGF, Frauenzentrale Graubünden
Die Anbindung der Mieten an den Landesindex der Konsumentenpreise anstelle des Hypothekarzinses wird begrüsst, aber nicht im vorgesehenen Umfang. Die Vereinfachung der Mietzinsanpassungen vereinfacht die Kalkulation des Haushaltbudgets. Immerhin stellen die Mietkosten einen der grössten Ausgabenposten dar.
DJS
Der angestrebte Wechsel bezüglich der Anpassung der Mietzinse ist grundsätzlich nachvollziehbar. Im einzelnen besteht aber noch vertiefter Regelungsbedarf, da weder die Löhne noch die Renten der Mieterinnen und Mieter an die Teuerung angepasst werden. Weiter ist eine nach oben festgelegte Grenze für den Fall starker Teuerung notwendig.
economiesuisse
Economiesuisse begrüsst die Revision des Mietrechts. Nachdem die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage auf einer Einigung der massgeblichen Verbände beruht, stellt sie eine tragfähige Kompromisslösung dar. Unter der Bedingung, dass der Entwurf ohne einseitige Eingriffe in das austarierte Kompromisspaket aus der Vernehmlassung herausgeht, wird der Vorlage zugestimmt.
Glarner Handelskammer
Dem Gesamtpaket kann zugestimmt werden, wenn es keine Änderungen mehr erfährt. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Abwicklung möglichst einfach zu handhaben ist.
IRV
Die Vorlage wird grundsätzlich begrüsst.
procap
Stellt sich hinter die Stellungnahme des schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes, da die Wohnsituation für Menschen mit Behinderung aufgrund der vielfach höheren Mietzinse für hindernisfreie Wohnungen insbesondere für AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner sehr prekär ist. Mit dem Entwurf wird die Hoffnung auf eine Dämpfung der Kostensteigerung bei den Mietzinsen verbunden.
Pro Familia
Pro Familia geht davon aus, dass die mit dem aktuellen Projekt unterbreitete Lösung mit der Abkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinsen den eigenen Vorstellungen besser entspricht. Insbesondere wird begrüsst, dass die Mietzinserhöhungen gemäss der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erfolgt und nicht mehr von den Schwankungen der Hypothekarzinssätze abhängig ist.
RBA–Holding
Die Stellungnahme von SwissBanking wird unterstützt, insbesondere wird die Entkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinsen begrüsst.
SAV
Für den SAV bestehen unüberwindbare Bedenken, ob der vorgelegte Revisionsvorschlag überhaupt verfassungskonform ist, d.h., ob er einerseits noch dem Verfassungsauftrag von Art. 109 BV entspricht und ob anderseits damit nicht andere grundrechtlich geschützte Institute, wie die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV), die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) sowie die Vertragsfreiheit (Art. 19 OR) in verfassungswidriger Weise eingeschränkt werden.
Es besteht die erhebliche Gefahr, dass das vorgesehene System der Missbrauchsbestimmungen sich für die Mieter kontraproduktiv auswirkt: Nachdem es in laufenden Mietverhältnissen nicht mehr möglich sein wird, Mietzinsanpassungen in Anlehnung an veränderte Marktverhältnisse geltend zu machen, erlangt die Kündigung als Mittel zur Ertragsoptimierung wohl einen noch höheren Stellenwert als im heutigen Recht. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Vermieter inskünftig nur noch befristete Verträge abschliessen, Verträge also, die auf einen im Voraus bestimmten Zeitpunkt enden, ohne
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