Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/78: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 28 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Obligationenrecht (Miete)

USPI, FRI. CVCI

Die Überwälzung der Teuerung ist als Kann-Bestimmung ausgestaltet. Demgemäss ist auch bei einer Senkung des Landesindex der Konsumentenpreise eine Kann-Bestimmung vorzusehen.

Pro Familia

Die Mietzinse könnten, insbesondere während Perioden mit Inflation, stark ansteigen. Das Revisionsprojekt trägt diesem Element, das insbesondere für zahlreiche Familien von Bedeutung ist, nicht Rechnung.

VSKB

Es ist davon auszugehen, dass durch die Anbindung der Mietzinse an den Konsumentenpreisindex die Liquiditätslage der Vermieter gegenüber der heutigen Situation keine wesentliche Änderung erfahren wird und dass auch die Gefahr einer verstärkten Inflation klein ist, zumal die Geldpolitik der Nationalbank nicht mehr behindert wird.

sgv

Die gesetzliche Terminologie betreffend "Mietzinsanpassungen" und "Mietzinserhöhungen" sollte überprüft und die Erläuterungen entsprechend angepasst werden.

4.4.2 Definition des massgebenden Indexes

BE, FR, GE

Es soll überprüft werden, ob nicht ein Index ohne Mieten anzuwenden ist.

ZH

ZH schlägt vor, einen Index ohne Miet- und Energiekosten zu verwenden, dies anstelle der in Artikel 269c Absatz 3 vorgesehenen Korrekturmöglichkeit.

HVS

Die Anpassung an einen Index, der Mietzinse und Nebenkosten einschliesst, hat eine Spiralwirkung. Dies kann nicht das Ziel sein und sollte überdacht werden.

4.4.3 Höhe des Überwälzungssatzes

HEV Schweiz, SVIT, USPI, FRI, FER, VIV, VLB, SNB, CATEF, bauenschweiz

Die Möglichkeit, die Mieten zu 100 Prozent an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen, ist der zentrale Punkt des einvernehmlichen Vorschlags der Mieter- und Vermieterorganisationen für einen Systemwechsel. Dies wird u.a. mit den Risiken des Kapitalmarktes begründet, welche vollumfänglich die vermietende Partei zu tragen hat und daher eine Indexierung zu 100 Prozent rechtfertigen. Eine Beschränkung des Teuerungsausgleichs ist inakzeptabel. Die Vermieterorganisationen weisen zudem darauf hin, dass im Gegenzug auf die Möglichkeit der Mietzinserhöhung nach einer Handänderung verzichtet wurde.

Centre patronal, CVCI

Die Berücksichtigung von 100 Prozent des LIK ist gerechtfertigt. Dieser Wert hat den Vorteil der Einfachheit und er findet überdies bereits für die nach geltendem Recht indexierten Mietzinse Anwendung.

sgv

Der Satz von 100 Prozent wird begrüsst. Er gilt bereits bei der heutigen Indexmiete.

ZH, BE, FR, VD, VS, NE, GE, JU, SBV, SP

Es bestehen Vorbehalte in Bezug auf eine Überwälzung im Umfang von 100 Prozent.

GPS

Eine 100-prozentige Indexierung der Mieten wird abgelehnt und es wird eine Indexierung zu höchstens 80 Prozent gefordert.

SMV / ASLOCA / ASI

Löhne und Renten sind auch nicht voll indexiert. Die Anpassung an einen Index, der die Mietzinse und Nebenkosten mitumfasst, hat eine gewisse Spiralwirkung, so dass die Mietzinse stärker steigen könnten als der Landesindex der Konsumentenpreise. Dies gilt es zu vermeiden.

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